Kreis Lörrach „Erziehung vor Strafe“ machen Urteile oft schwierig

(dr)
Hat immer versucht, sich in die jungen Menschen hineinzuversetzen: Uwe Steinebrunner. Foto: Gottfried Driesch

Laienrichter: Juristische Entscheidungen aus der Sicht eines Jugendgerichtsschöffen.

Kreis Lörrach - Die Stellung des Laienrichters, des Schöffen, ist in der deutschen Justiz sehr wichtig. Seit dem Jahr 1924 gibt es den Begriff des Schöffen in der Rechtsprechung. Wir sprachen mit dem ehemaligen Jugendgerichtsschöffen Uwe Steinebrunner über seine Erfahrungen als Schöffe während der vergangenen fünf Jahre.

Uwe Steinebrunner arbeitete am Jugendschöffengericht. Dieses befasst sich mit schweren Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden. Bei Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren sind die Verhandlungen grundsätzlich nicht öffentlich. Bei Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre) sind die Verfahren in der Regel öffentlich. Ausnahmen bilden dabei Hauptverhandlungen, die sich mit Sexualverbrechen befassen. Heranwachsende können nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.

Bindeglied zwischen Staat und Bürger

Durch die Beteiligung von Schöffen soll eine lebensnahe Rechtsprechung erreicht werden, da so ein Bindeglied zwischen Staat und Bürger geschaffen wird. Wie Steinebrunner im Gespräch berichtete, hätte er als fünffacher Familienvater immer versucht, sich in die jungen Menschen, die vor Gericht standen, hineinzudenken.

Im Mittelpunkt der Jugendgerichtsbarkeit stünde immer der Täter und nicht die Tat. Da sei es besonders wichtig, den Sachverhalt gründlichst aufzuklären. Ferner gelte der Grundsatz „Erziehung vor Strafe“. Es sei also abzuwägen, mit welchen Maßnahmen man dem jugendlichen Angeklagten klarmachen kann, dass sein Tun falsch und verwerflich gewesen ist, meint Steinebrunner.

Auffällig sei gewesen, dass die Angeklagten meist aus zerrütteten Familienverhältnissen stammten. Eltern geschieden, im Heim aufgewachsen, neuer Partner eines Elternteils und Halbgeschwister. „Scheinbar ist die konventionelle Familie mit Vater, Mutter, Kind die beste Voraussetzung für ein geordnetes Leben“, sagt Uwe Steinebrunner.

Die Frage, ob ihm Gerichtsfälle auch menschlich nahe gegangen seien, musste der ehemalige Schöffe nicken. Er erinnerte sich noch an einen Fall im Sexualstrafbereich. Auch hier war ein zerrüttetes Elternhaus und Alkoholmissbrauch der Grund für die Straftat. „So etwas lässt einen nicht kalt“, bekennt Steinebrunner.

Die Zusammenarbeit mit Richter Martin Graf, der dem Jugendschöffengericht vorsitzt, sei vertrauensvoll und gut gewesen. Graf hätte stets über den gesetzlichen Rahmen informiert. Gerne hätte Steinebrunner noch eine weitere Amtsperiode angefügt. Aber die Gemeinde hatte sich für andere Kandidaten entschieden.

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