Auffällig sei gewesen, dass die Angeklagten meist aus zerrütteten Familienverhältnissen stammten. Eltern geschieden, im Heim aufgewachsen, neuer Partner eines Elternteils und Halbgeschwister. „Scheinbar ist die konventionelle Familie mit Vater, Mutter, Kind die beste Voraussetzung für ein geordnetes Leben“, sagt Uwe Steinebrunner.
Die Frage, ob ihm Gerichtsfälle auch menschlich nahe gegangen seien, musste der ehemalige Schöffe nicken. Er erinnerte sich noch an einen Fall im Sexualstrafbereich. Auch hier war ein zerrüttetes Elternhaus und Alkoholmissbrauch der Grund für die Straftat. „So etwas lässt einen nicht kalt“, bekennt Steinebrunner.
Die Zusammenarbeit mit Richter Martin Graf, der dem Jugendschöffengericht vorsitzt, sei vertrauensvoll und gut gewesen. Graf hätte stets über den gesetzlichen Rahmen informiert. Gerne hätte Steinebrunner noch eine weitere Amtsperiode angefügt. Aber die Gemeinde hatte sich für andere Kandidaten entschieden.