Konkret werden die mehrheitlich minderjährigen Flüchtlinge, nachdem sie von der Polizei oder der Bundespolizei aufgegriffen wurden, in die vorläufige Inobhutnahme gebracht, die im Markus- Pflüger-Heim angesiedelt ist. Es folgt eine medizinische Untersuchung, um Krankheiten zu erkennen, die gegen eine gemeinschaftliche Unterbringung sprechen.
In der Regel keine Dokumente dabei
Der nächste Schritt ist dann der Prozess der Altersbestimmung, an dessen Ende ein einstimmiger Beschluss vorliegen muss, wie Naujoks betont. „Beide mit der Befragung betrauten Sozialarbeiter müssen einer Meinung sein.“ Diese beruht auf subjektiven Eindrücken, weil die Flüchtlinge in der Regel keine Dokumente mit sich führen – zum Teil absichtlich, um ihre Identität zu verbergen, oder weil es die Dokumente in den Herkunftsländern nicht gibt.
„Sie kennen ihr Geburtsdatum bisweilen nur vom Hörensagen“, weiß Naujoks. Gibt es Anlass zum Zweifel, konfrontieren die Mitarbeiter den Befragten damit.
„Ziel ist es nämlich, ihn dem richtigen System zuzuführen.“ Vorausgesetzt der Betroffene willigt ein, können auch die Hände zur Altersbestimmung geröntgt werden – im heimischen Kreis liegt der Anteil bei 15 Prozent. Der Erkenntnisgewinn der Handknochenuntersuchung ist angesichts der Ungenauigkeit allerdings umstritten, weshalb die Bundesärztekammer die Untersuchung kritisch bewertet und nur für Ausnahmefälle empfiehlt.
Zwar habe sich der Zustrom junger Asylsuchender, die entweder aus Spanien kommend oder über Italien und die Schweiz den Kreis Lörrach erreichen, im vergangenen Jahr deutlich reduziert, seit einiger Zeit sei aber wieder eine leicht ansteigende Tendenz zu verzeichnen, wie Naujoks sagt. Über die Gründe könne man nur spekulieren. Fest steht aber, dass der Kreis seine Quote erfüllt hat und keine UMA mehr dauerhaft aufnimmt. Derzeit werden vor Ort 52 junge Menschen betreut, UMA, die sich in der vorläufigen Unterbringung befinden, werden in andere Bundesländer verteilt, momentan insbesondere nach Bayern und Brandenburg.
Bundesinnenpolitiker Armin Schuster (CDU) erklärt auf Nachfrage, dass die schweizerischen Grenzschutzbehörden die jungen Flüchtlinge keinesfalls durchwinken würden. „Die Schweizer kommen ihren Verpflichtungen nach“, verweist er auf in der Vergangenheit abgeschlossene Kooperationsvereinbarungen. So kontrollieren Bundespolizei und Grenzwachtkorps auch gemeinsam auf Schweizer Seite. Dort aufgegriffene Flüchtlinge bleiben im Nachbarland, so Schuster. Zudem macht er darauf aufmerksam, dass viele unbegleitete minderjährige Ausländer häufig im Rahmen von Schleusungen die Bundesrepublik erreichen. Die Union will daher ein Zeichen setzen und im Rahmen einer Novelle des Ausländergesetzes höhere Strafmaße festlegen. Konkret geht es um Mindeststrafen für Schleuser von sechs Monaten bis zehn Jahren Haft, wie Schuster ausführt.