Bis gestern hatten die baden-württembergischen Städte, Gemeinden und Landkreise Gelegenheit, dem Ministerium für Soziales und Integration ihre Vorschläge für geeignete Standorte zu melden.Hierzu hatten sie einen Kriterienkatalog erhalten, um die Anforderungen für eine geeignete Liegenschaft einschätzen zu können.
Die Entscheidung über die Standorte der Kreisimpfzentren erfolgte in Zusammenarbeit des Landes mit dem Städtetag Baden-Württemberg, dem Landkreistag Baden-Württemberg und dem Gemeindetag Baden-Württemberg unter Beteiligung der jeweiligen Kommunen. Das Land hatte festgelegt, dass die Landkreise nur ein Impfzentrum errichten können. Ausnahmen bilden lediglich die sechs einwohnerstärksten Stadt- und Landkreise, die jeweils zwei Zentren aufbauen dürfen.
„Ich bin dem Eigentümer sehr dankbar, dass wir diese Halle mieten können und so die Möglichkeit bekommen, hier im Landkreis eine schnell umsetzbare Lösung für ein Impfzentrum gefunden haben. Ebenso gilt mein Dank der Stadt Lörrach, Herrn Oberbürgermeister Lutz und seinen Mitarbeitenden, die uns ebenso unbürokratisch wie schnell insbesondere bei den verkehrlichen Fragestellungen unterstützen", lässt Landrätin Marion Dammann: sich in der Medienmitteilung zitieren. Es sein eine große Kraftanstrengung gewesen, einen geeigneten Standort zu finden.
Anmeldung und Termine
Es ist geplant, dass die Anmeldung telefonisch über Tel. 116 117 erfolgt. Allerdings sollen in größeren Zentren auch telefonische Anmeldungen direkt entgegengenommen werden. Auch über eine App sollen Anmeldungen möglich sein. Die Impfzeiten sind kalendertäglich, also sieben Tage die Woche in zwei Schichten von 7 Uhr bis 21 Uhr geplant. Pro Standort sollen etwa 800 Impfungen pro Tag durchgeführt werden.