Wie geplant, erhalten die Impfung alle Personen, die ein Termin erhalten haben, weil sie über 80 Jahre alt sind und auf der Warteliste des Landes stehen, weil sie über 80 Jahre alt sind und auf den lokalen Wartelisten der Städte und Gemeinden stehen oder einen Ersatztermin erhalten haben für die ausgefallenen AstraZeneca-Impftermine zwischen 16. und 18. März.
Für Personen, die mindestens 60 Jahre alt sind, gilt: Die bestehenden Termine mit dem BioNTech-Impfstoff aus den Wartelisten der bisherigen Terminvergabe bleiben bestehen. Bestehende Termine mit dem AstraZeneca-Impfstoff bleiben ebenfalls bestehen. Eine Umbuchung auf den BioNTech-Impfstoff ist nicht möglich.