Hiernach ist jedem Jahr des Erwerbs ein eigenes Umtauschdatum zugeordnet. Für 2008 lautet es Januar 2029. So geht es weiter bis zum Jahr des Erwerbs 2012. Diese müssen dann bis zum Januar 2033 getauscht werden.
Kleines Trostpflaster
Grundsätzlich gibt es einen Bestandsschutz. Die Kraftfahrzeuge, die man mit dem alten Führerschein führen durfte, werden auch in die neue Fahrerlaubnis eingetragen. Die Ausnahme von der Regel bilden der Traktor und landwirtschaftliche Maschinen, für die man einen Tätigkeitsnachweis benötigt.
Der neue EU-Führerschein ist nur noch 15 Jahre gültig und muss danach erneuert werden. Wer die Umtauschfrist verpasst hat, wird übrigens nicht wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ bestraft. Das Nicht-Mitführen eines Führerscheins ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit und kostet derzeit zehn Euro Verwarngeld.
Zuständig für den Antrag auf Umtausch von Bürgern aus dem Landkreis ist das Landratsamt Lörrach, Führerscheinstelle. In einigen Gemeinden des Landkreises kann der Antrag auch beim Bürgermeisteramt gestellt werden. Die Gebühr beträgt 25,30 Euro. Benötigt werden der Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der nationale Führerschein.
Wenn die Fahrerlaubnis in einer Stadt oder einem Kreis außerhalb des Kreises Lörrach erworben wurde, muss man von dieser Stelle eine so genannte „Karteikartenabschrift“ anfordern. Dies geht oft online oder telefonisch und ist kostenlos.