Kreis Lörrach Illegale Springmesser straffrei abgeben

ov
Springmesser sind seit Ende Oktober des vergangenen Jahres in Deutschland verboten. Foto: Pixabay

Eine Amnestieregelung gilt noch bis zum 1. Oktober für eine Abgabe bei den Waffenbehörden.

Seit dem 31. Oktober 2024 sind sogenannte Springmesser – also Messer, deren Klingen per Knopf- oder Hebeldruck ausgefahren werden können – in Deutschland grundsätzlich verboten. Ausnahmen für das Verbot gelten ausschließlich für Personen mit einem sogenannten berechtigten Interesse, beispielsweise wenn eine Nutzung im Zusammenhang mit der Berufsausübung notwendig ist.

Nicht vom generellen Verbot betroffen sind Messer, deren Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt, wenn die Klinge maximal 8,5 Zentimeter lang und nicht zweiseitig geschliffen ist. Auch der Umgang mit diesen Messern muss allerdings im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgen oder es muss ein berechtigtes Interesse bestehen, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht.

Mit der Änderung des Waffengesetzes drohen bei unerlaubtem Besitz Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren, teilt das Landratsamt Lörrach mit.

Wo die Abgabe möglich ist

Für alle, die im Landkreis Lörrach noch im illegalen Besitz eines Springmessers sind, gilt nun eine zeitlich begrenzte Amnestieregelung. Das bedeutet, dass bis zum 1. Oktober Springmesser straffrei und anonym bei den Waffenbehörden im Landkreis abgegeben werden können.

Im Landkreis Lörrach ist die Abgabe ab sofort bei den Waffenbehörden zu folgenden Zeiten möglich: In Weil am Rhein montags von 14 bis 17 Uhr bei der Stadtverwaltung, Rathausplatz 1, in Lörrach dienstags von 8 bis 12 Uhr bei der Stadtverwaltung, Luisenstraße 16, und donnerstags von 14 bis 17 Uhr beim Landratsamt Lörrach im Haus 2, Palmstraße 3, sowie in Rheinfelden mittwochs von 9 bis 12 Uhr bei der Stadtverwaltung, Kirchplatz 2. Terminvereinbarungen sind jeweils nicht erforderlich. Es wird darum gebeten, das Messer in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren, so dass es nicht zugriffsbereit ist.

Wer Ansprechpartner ist

Bei Fragen können sich Betroffene an ihre zuständige Waffenbehörde wenden. Für die Städte Lörrach mit Inzlingen, Weil am Rhein und Rheinfelden mit Schwörstadt sind die Waffenbehörden bei den jeweiligen Stadtverwaltungen zuständig, für den Rest des Landkreises das Landratsamt Lörrach, heißt es abschließend in der Mitteilung.

  • Bewertung
    1

Beilagen

Umfrage

Muss man bei der Bundestagswahl beide Stimmen abgeben? (Beispielbild, Stimmzettel von 2021)

Mal zwei, mal vier Kanzlerkandidaten, mal Spitzenkandidaten der kleinen Parteien. Vom Duell bis zum Quadrell im TV, vor Bürgern, vor Kindern: Beeinflussen die vor der Bundestagswahl gezeigten TV-Duelle ihre Wahlentscheidung?

Ergebnis anzeigen
loading