Seit dem 31. Oktober 2024 sind sogenannte Springmesser – also Messer, deren Klingen per Knopf- oder Hebeldruck ausgefahren werden können – in Deutschland grundsätzlich verboten. Ausnahmen für das Verbot gelten ausschließlich für Personen mit einem sogenannten berechtigten Interesse, beispielsweise wenn eine Nutzung im Zusammenhang mit der Berufsausübung notwendig ist.