Kreis Lörrach Isolationspflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten

jab , aktualisiert am 06.08.2020 - 14:22 Uhr
 Foto: Die Oberbadische

Landratsamt klärt über Isolations- und Meldepflichten auf / Neun aktive Fälle

Kreis Lörrach - Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückkehrt, ist verpflichtet, sich beim zuständigen Ordnungsamt seiner Wohnortgemeinde zu melden und eine 14-tägige häusliche Isolation einzuhalten. Darauf weist das Landratsamt in einer Mitteilung hin.  Die Isloationspflicht gilt unabhängig davon, welche Verkehrsmittel genutzt wurden.

Eine Meldung an das Gesundheitsamt,  wie es teilweise in anderen Bundesländern der Fall ist, ist laut Landratsamt nicht erforderlich, solange keine Symptome auftreten. Grundsätzlich ist aber bei entsprechender Symptomatik der Hausarzt der erste Ansprechpartner.

Welche Länder als Risikogebiet eingestuft sind, wird auf den Seiten des Sozialministeriums Baden-Württemberg und des Robert-Koch-Instituts (RKI) gelistet und täglich aktualisiert.

Die Isolationspflicht kann entfallen, wenn ein ärztliches Attest und ein negatives Testergebnis vorliegen. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein und muss den Laborkriterien des RKI entsprechen, wie es weiter heißt.

Neu ist, dass sich ab sofort alle Reiserückkehrer aus Ländern, die nicht zu den Risikogebieten zählen, innerhalb von 72 Stunden nach Einreise kostenlos beim Hausarzt oder in einer Corona-Schwerpunktpraxis testen lassen können.

Die entsprechende Verordnung und weitere Informationen zum Coronavirus gibt es unter www.loerrach-landkreis.de/corona.

Neue Entwicklungen und Regelungen sind derweil bereits absehbar: Ab Samstag soll die Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten gelten, wie Gesundheitsminister Jens Spahn heute vormittag bekannt gab.

Neun aktive Fälle

Aktuell sind im Landkreis neun aktive Covid-19-Fälle mit bestätigter Infektion gemeldet (Stand: 5. August, 15:45 Uhr); dies Zahl ist gestern um eins gestiegen.  Neben den aktiven Fällen befinden sich immer auch deren direkte Kontaktpersonen in häuslicher Isolation, hierbei handelt es sich momentan um insgesamt 37 Personen.

Derzeit wird noch immer eine Person im Kreiskrankenhaus behandelt, die aber nicht beatmet werden muss.

Eine weitere Person wurde mittlerweile aus der Quarantäne entlassen. Damit gelten nun 615 Menschen als genesen. Die Gesamtzahl der positiven Befunde seit Ausbruch der Pandemie liegt bei 686 Fällen. Verstorben sind 62 Personen. Dieser Infektionszahl stehen mindestens 11824 negative Befunde gegenüber, die dem Landratsamt gemeldet wurden. Da jedoch keine Meldepflicht gilt, dürfte die tatsächliche Zahl höher liegen, so die Einschätzung beim Landratsamt.

Die 7-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen, steigt im Landkreis auf 3,9.

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