Kreis Lörrach Jobtickets sind attraktiver

Die Oberbadische

Arbeitnehmer sind seit Jahresbeginn mit ihrem Jobticket steuerfrei unterwegs.

Kreis Lörrach - Arbeitnehmer sind seit Jahresbeginn mit ihrem Jobticket steuerfrei unterwegs, denn der Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket muss künftig nicht mehr als geldwerter Vorteil versteuert werden, wie das Finanzministerium mitteilt. Die Neuerung geht auf eine Bundesratsinitiative aus Baden-Württemberg und Hessen zurück. Zunehmende Umweltbelastungen gerade in den Ballungsräumen haben es notwendig gemacht, Anreize zu setzen, damit Beschäftige für ihren Weg zur Arbeit verstärkt den öffentlichen Nahverkehr nutzen.

Die Steuerfreiheit für Jobtickets gilt sowohl für Barzuschüsse als auch für Sachleistungen, die Arbeitgeber gewähren. Der steuerfreie Vorteil wird auf die Entfernungspauschale angerechnet.

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