Dass dies den Unmut der Elternschaft erzeugt, ist verständlich. Die Kommunen und das Land tragen den Großteil der Kosten für den Kindergartenbetrieb (rund 80 Prozent). Dies stellt einen nicht unerheblichen Anteil an den kommunalen Ausgaben vor allem bei den Personalkosten dar, da Erzieherinnen und Erzieher Angestellte der Gemeinden sind.
„Wir sehen mit Besorgnis, wie in der öffentlichen Diskussion diesen Sachzwängen mit parteipolitischen Forderungen nach Kostenfreiheit der Kindergärten und weiterem verpflichtenden Ausbau personalintensiver Betreuungsformen begegnet wird. Kommt nun auch noch der Rechtsanspruch auf Grundschulbetreuung 2026 hinzu, droht sich das Gesamtsystem wegen der fehlenden Fachkräfte aus sich selbst heraus aufzuzehren“, mahnen die Bürgermeister.
Die Denkansätze
Sie schlagen deshalb vor, sich auf der Ebene der Landespolitik mit folgenden Denkansätzen zu beschäftigen: Entscheidend für den späteren schulischen Bildungserfolg ist der gelungene Umstieg vom Kindergarten in die Grundschule. Hierzu wäre es sinnvoll, wenn das letzte Kindergartenjahr verpflichtend als Vorschuljahr ausgestaltet werden würde. Hierzu wäre eine stärkere finanzielle Beteiligung des Landes nötig. Die Vorschriften für den Betrieb von Kindergärten sollten wieder vermehrt am tatsächlich Machbaren ausgerichtet werden. Zurzeit spiegeln die Vorschriften eher einen Wunschzustand wider, der mit den tagtäglichen Realitäten in den Einrichtungen kaum in Deckung zu bringen ist.
„Es wäre zu überlegen, zuallererst eine flächendeckende und verlässliche Grundbetreuung sicherzustellen, als unrealistische „Goldrandlösungen“ zum neuen Standard zu machen“, so Schmid.