Für kleine Betriebe lohnt es sich nicht
„Das ist insbesondere für kleine Betriebe fern der Lebensrealität und widerspricht zudem der Dienstleistungsfreiheit im EU-Binnenmarkt“, kritisierte Brigitte Pertschy von der Freiburger Handwerkskammer bereits im Vorfeld des Einlenkens der französischen Regierung.
Nicht viel besser sieht es in der Schweiz aus, wo deutsche Unternehmen und Handwerksbetriebe neue Regeln beachten müssen: Seit Beginn des Jahres müssen Firmen, die in der Alpenrepublik Dienstleistungen ausführen, ab einem Schwellenwert von 100 000 Franken eine Schweizer Umsatzsteuernummer beantragen. Erschwerend kommt hinzu, dass sich besagter Betrag auf alle Umsätze bezieht, also auch auf jene, die eine Firma außerhalb der Schweiz macht.
Nicht betroffen von der Regel sind reine Warenlieferungen. Sobald aber zum Beispiel eine gelieferte Küche montiert wird, handele es sich um eine Dienstleistung, was das Führen einer Schweizer Umsatzsteuernummer bedingt, erklärte Uwe Böhm, Geschäftsführer International der IHK Hochrhein-Bodensee im Gespräch mit unserer Zeitung. Zudem müssten Firmen einen Schweizer Fiskalvertreter in Anspruch nehmen, was laut Böhm ein weiterer Kostenfaktor sei – „für kleine Betriebe eigentlich ein Ausschlusskriterium“. Des Weiteren müssen deutsche Firmen zur Absicherung der Mehrwertsteuereinnahmen eine Bareinlage tätigen oder die Bürgschaft einer Schweizer Bank vorweisen.