Als Reaktion auf die Ausbreitung des Coronavirus wurde seit dem 18. März der Publikumsverkehr eingeschränkt, sodass nur Termine für dringende Angelegenheiten vergeben wurden, die auch nicht per E-Mail, telefonisch oder postalisch gelöst werden konnten. Um Wartezeiten und die damit verbundenen Menschenansammlungen zu vermeiden, wird der Zugang nach wie vor über Termine geregelt, die ab dem 4. Mai nun auch für nicht unaufschiebbare Angelegenheiten vergeben werden.
Ausnahmen bestehen im Fachbereich Gesundheit, der wegen der Corona-Fallbearbeitung derzeit ein paar Dienstleistungen, wie die HIV-Sprechstunde oder Einschulungsuntersuchungen, nicht anbieten kann, sowie in der Kfz-Zulassungsstelle, die nun Anträge per E-Mail und Post bearbeitet (wir berichteten). Weitere Informationen hierzu stehen auf der Seite www.loerrach-landkreis.de/kfz-corona. Eine Liste aller Dienstleistungen mit entsprechenden Ansprechpartnern sind unter www.loerrach-landkreis.de/buergerservice zu finden.