Rund 2050 Euro Einfuhrabgaben musste ein 53-Jähriger Pendler im Reisezug Richtung Basel für seine Luxusuhr entrichten. Eine Anmeldung war bei der erstmaligen Einfuhr aus der Schweiz im vergangenen Jahr unterblieben. Bereits Ende Januar kontrollierten Kräfte des Hauptzollamts Lörrach im fahrenden Zug einen Berufspendler auf dem Weg in die Schweiz. Dieser gab gegenüber den Beamten an, in der Schweiz zu arbeiten, seinen Wohnsitz jedoch in Deutschland zu haben. Im Lauf der Kontrolle fiel den Zöllnern die Armbanduhr eines namhaften Herstellers für Luxusuhren am Handgelenk des Fahrgasts auf. Darauf angesprochen, äußerte dieser, die Uhr bereits eineinhalb Jahre zuvor in der Schweiz gekauft zu haben. Die Zöllner fragten den in der Schweiz berufstätigen Deutschen daraufhin nach der Rechnung, welche dieser in digitaler Form vorlegen konnte. Daraus ergab sich, dass die Uhr für knapp 10 800 Euro lediglich fünf Monate zuvor in der Schweiz gekauft wurde. Einen Nachweis über die Zahlung der Einfuhrabgaben in Höhe von rund 2050 Euro, die bereits bei der erstmaligen Einfuhr nach Deutschland fällig gewesen wären, konnte der Mann jedoch nicht vorlegen, weshalb er diese noch im Zug entrichten musste. „Die Beamten leiteten noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren gegen den Mann ein. Dieses wäre ihm erspart geblieben, hätte er die Uhr bei der erstmaligen Einfuhr beim Zoll angemeldet“, wird Kim Klopfer vom Hauptzollamt Lörrach in der Mitteilung zitiert.
Kreis Lörrach Mit Luxusuhr, aber ohne Einfuhrbeleg
ov 13.02.2025 - 10:10 Uhr