Kreis Lörrach. Im Rahmen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) wird heute der sogenannte offene Anwendungsbereich eingeführt, wie der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises mitteilt. Konkret bedeutet dies, dass alle Gegenstände, die einen elektronischen Anteil besitzen, ab sofort als Elektronik gelten und auch als solche gesammelt und entsorgt werden müssen. So können zum Beispiel auch Möbel und Bekleidung mit elektrischen Funktionen in diesen Anwendungsbereich fallen.