Kreis Lörrach Neue Regelung

Die Oberbadische
Beim Elektroschrott gibt es neue Bestimmungen. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Entsorgung: Elektronischer Anteil zählt

Kreis Lörrach. Im Rahmen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) wird heute der sogenannte offene Anwendungsbereich eingeführt, wie der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises mitteilt. Konkret bedeutet dies, dass alle Gegenstände, die einen elektronischen Anteil besitzen, ab sofort als Elektronik gelten und auch als solche gesammelt und entsorgt werden müssen. So können zum Beispiel auch Möbel und Bekleidung mit elektrischen Funktionen in diesen Anwendungsbereich fallen.

Änderungen in den verschiedenen Sammlungen, mit Beispielen: Kleidung mit elektronischen Teilen werden ab sofort nicht mehr in Altkleidercontainern, sondern auf den Recyclinghöfen in den entsprechenden Elektronikschrott-Containern gesammelt. Hierzu zählen zum Beispiel Schuhe mit Blinkfunktion. Bei Sperrmüll ist zu beachten, dass Elektrogeräte auf den Recyclinghöfen abgegeben werden können. Hierzu zählen Massagesessel oder elektrisch verstellbare Fernsehsessel.

Möbelholz Möbel mit elektronischen Bestandteilen können nicht mehr bei den Möbelholzsammlungen mitgenommen werden, sondern müssen auf den Recyclinghöfen als Elektronikschrott abgegeben werden, wie es weiter heißt.

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