Kreis Lörrach Nicht alle zahlen den Mindestlohn

Die Oberbadische
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat in der Reinigungsbranche kontrolliert (Symbolfoto). Foto: Hauptzollamt Lörrach

Finanzkontrolle: Hauptzollamt kontrolliert Beschäftigte der Reinigungsbranche

Kreis Lörrach - Insgesamt 57 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Lörrach waren am 9. Juni im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung in den Landkreisen Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald, dem Stadtkreis Freiburg, im Landkreis Emmendingen sowie im Ortenaukreis im Einsatz. Sie überprüften insgesamt 35 Arbeitgeber der Gebäudereinigungsbranche und bei diesen Unternehmen insgesamt 164 angestellte Beschäftigte.

Es ging dabei darum, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und die rechtmäßige Zahlung des gesetzlich festgelegten Mindestlohns sicherzustellen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern oder den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II aufzudecken.

35-mal wird ermittelt

In 35 Fällen müssen die Zöllner weitere Ermittlungen betreiben, teilt das Hauptzollamt Lörrach mit. So ließen die Befragungen Hinweise dazu aufkommen, dass zwölf Arbeitnehmer nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn erhalten, in acht Fällen konnte keine Beitragsabführung an die Sozialkassen festgestellt werden.

Zudem konnte für zehn ausländische Beschäftigte zum Zeitpunkt der Prüfung keine Arbeitserlaubnis vorgelegt werden und im Fall einer Reinigungskraft hegen die Beamten den Verdacht, dass diese Sozialleistungen bezieht, obwohl sie für ihre Arbeitsleistung Lohn erhält.

Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten der FKS laut Mitteilung dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer kommt.

Die Gebäudereinigungsbranche sei geprägt von geringfügiger Beschäftigung und zähle zu einer der beschäftigungsstärksten Branchen, so dass der Zoll bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz einen besonderen Fokus darauf legt. Zu den Tätigkeiten in diesem Bereich gehört beispielsweise die Innenreinigung von Gebäuden aller Art wie Büros, Geschäfte, Wohnhäuser, Krankenhäuser oder auch Schulen.

Seit dem 1. April gilt die achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung und damit ein bundeseinheitlicher Mindestlohn, auch für alle nicht an den Tarifvertrag Mindestlohn gebundenen Unternehmen sowie für Arbeitnehmer einschließlich derer, die von einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland nach Deutschland entsandt werden.

Die Mindestlöhne pro Stunde liegen derzeit für die Lohngruppe 1 (etwa Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten) bei 11,11 Euro und für die Lohngruppe 6 (etwa Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten) bei 14,45 Euro.

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