Die Folge ist ein trägerübergreifendes Teilhabeplan- und ein erweitertes Gesamtplanverfahren, erklärte Mehlin weiter. So rechnet das Land laut Regierungsentwurf mit rund 15 bis 20 Prozent komplexen Fällen, die eine intensivere Planung vorsehen. Zudem muss in allen Eingliederungshilfefällen alle zwei Jahre ein neuer Teilhabeplan aufgestellt werden, und das Dokumentationsverfahren wird deutlich aufwendiger. In diesem Zusammenhang ist bei der Fallsteuerung mit einem Personalmehrbedarf von 50 Prozent zu rechnen. Finanziell wird der Kreis hier dementsprechend mit etwa 0,58 Millionen Euro mehr belastet, wie der Fachbereichsleiter ausführte.
Offen ist, in welchem Umfang das Land die Mehrkosten der Umsetzung des BTHG auffangen wird. Was aber sicher ist: Der Gesetzesentwurf lehnt eine Konnexitätsrelevanz bis zum 31. Dezember ab, eine Erstattung erfolgt erst ab der dritten Stufe zum 1. Januar 2020. Höhe und Umfang soll erst in einem späteren Gesetz geregelt werden. Konkret rechnet der Kreis insgesamt mit Mehrkosten von rund 3,8 Millionen Euro, die das Land laut Mehlin nicht erstatten wird.
In der weiteren Umsetzung des BTHG müssen neben Verwaltung auch Betroffene und Betreuer insgesamt mit einem Mehraufwand rechnen, bilanzierte der Fachbereichsleiter. Weitere Kostentreiber sind der Ausbau ambulanter Wohnformen: Die Erfahrung aus anderen Bundesländern zeigt, dass die Zahl der leistungsberechtigten Personen in der Eingliederungshilfe erheblich ansteigen wird. Darüber hinaus erwartet den Träger der Eingliederungshilfe eine Deckungslücke, und zwar in Höhe von 18 Millionen Euro pro Jahr. Mehlin sieht den Fehler beim Land, weil im Gesetzgebungsverfahren von BTHG und Pflegestärkungsgesetz III keine Anstrengungen unternommen wurden, die Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege im Sinne der behinderten pflegebedürftigen Menschen sachgerecht zu lösen.