Kreis Lörrach Noch zehn Flüchtlinge pro Monat

Die Oberbadische
Dem Landkreis Lörrach werden weniger Flüchtlinge durch das Regierungspräsidium Karlsruhe zugewiesen. Symbolfoto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Sozialausschuss: Gemeinschaftsunterkünfte sollen abgebaut werden / Land steht in der Kritik

Die Zahl der Flüchtlinge, die der Landkreis Lörrach vom Regierungspräsidium Karlsruhe zugewiesen bekommt, ist deutlich zurückgegangen. Das war eines der Themen in der jüngsten Sitzung des Sozialausschusses.

Von Adrian Steineck

Kreis Lörrach. Derzeit sind es monatlich etwa zehn Flüchtlinge, die zur vorläufigen Unterbringung an den Landkreis Lörrach zugewiesen werden. Aufgrund dieser geringen Zahl sollen bis zum kommenden Jahr nur noch drei Gemeinschaftsunterkünfte (GU) im Kreis betrieben werden. Dabei handelt es sich um die GU Rheinfelden Schildgasse mit 257 Plätzen, Rheinfelden Römerstraße mit 150 Plätzen und Efringen-Kirchen mit 115 Plätzen.

Dass der Abbau von Kapazitäten in der vorläufigen Unterbringung fast so schnell gehe wie der Aufbau, legte Jürgen Kempf, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Aufnahme & Integration, dar. Seit Beginn des Jahres sei die Zahl der Plätze für Flüchtlinge in den GU bereits von 912 auf voraussichtlich 630 zum Ende diesen Monats reduziert worden. Innerhalb von neun Monaten ist also rund ein Drittel abgebaut worden. Laut Kempf ist die Vorgabe von maximal 30 Prozent Leerstand mit derzeit 60 Prozent belegten Plätzen nahezu erreicht worden. Die GU Grenzach-Wyhlen soll jetzt für 200 000 Euro zurückgebaut werden. Der Sozialausschuss stimmte der Auftragsvergabe zu. Insgesamt sind im Haushalt 2018 für den GU-Rückbau 1,8 Millionen Euro vorgesehen.

Jörg Lutz (SPD) nannte angesichts der Zahl von zehn Flüchtlingen im Monat so manche politische Debatte, wie sie derzeit geführt wird, eine „Phantomdiskussion“. Weiter sagte er: „Das schaffen wir locker. Das hatten wir auch schon vor der Welle, die ab dem Jahr 2015 über uns kam.“

Unzufriedenheit mit den Rahmenbedingungen

Kritik wurde aber zum wiederholten Mal an den politischen Rahmenbedingungen geübt. So hat der Landkreis im November 2014 eine Resolution bezüglich der Kostenübernahme der Flüchtlingsunterbringung durch das Land verabschiedet, die mittlerweile zum dritten Mal aktualisiert wird. Sozialdezernentin Elke Zimmermann-Fiscella legte dar, dass derzeit 2800 Datensätze durchgearbeitet werden müssen, um dem Land die Kosten für das Jahr 2016 nachzuweisen.

Erst Ende August hat das Innenministerium in der Antwort auf ein Schreiben des heimischen Landtagsabgeordneten Josef „Josha“ Frey erklärt, dass für die Jahre 2017 und 2018 den Stadt- und Landkreisen insgesamt 268 Millionen Euro für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden (wir berichteten).

Im Kreishaushalt für das Jahr 2017 war die Erstattung des Landes für die erstattungsfähigen Kosten der Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften mit rund 3,7 Millionen Euro veranschlagt, was aber so nicht eingetroffen ist.

Neue Richtlinien werden erarbeitet

Aus diesem Grund weist der Haushalt für das vergangene Jahr einen Fehlbetrag von 1,9 Millionen Euro aus.

Zimmermann-Fiscella erwähnte auch, dass der Landkreis gemeinsam mit Caritas und Diakonie neue Richtlinien über die Zusammenarbeit erarbeitet, die der Kreistag am 24. Oktober verabschieden soll. Diese geben die Anforderungen für das Integrationsmanagement, den Personaleinsatz, aber auch Ziele und Aufgaben vor. 13 Kommunen kümmern sich laut der Sozialdezernentin selbst um das Integrationsmanagement, 18 haben diese Aufgabe dem Landkreis übertragen, der mit der Umsetzung Caritas und Diakonie beauftragt hat. Michael Straub (Grüne) begrüßte diese Richtlinien, die für ehrenamtliche Helfer eine hilfreiche Orientierung böten.

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