Das Landratsamt Lörrach will die Weinbauflächen in der Region schützen. Foto:
Zum Schutz des Weinbaus hat der Landkreis Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade erlassen.
Link kopiert
Zum Schutz der regionalen Weinbauflächen hat das Landratsamt Lörrach am Freitag zwei Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Reblaus und der Amerikanischen Rebzikade erlassen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die unkontrollierte Ausbreitung dieser gefährlichen Schädlinge einzudämmen, um erhebliche langfristige Schäden im Weinbau zu verhindern.
Vollständig befallen
Das Anbaugebiet Baden ist vollständig von der Reblaus befallen. Die Schädlinge verbreiten sich durch Pflanzenkontakt oder den Wind und können benachbarte Weinberge befallen. Besonders problematisch sind verwilderte Reben, da sie der Reblaus als Brutstätte dienen und ein hohes Risiko für bewirtschaftete Weinflächen darstellen. Ein Befall kann im schlimmsten Fall zum Absterben der Pflanzen führen. Daher sieht die Allgemeinverfügung vor, dass verwilderte Reben entfernt oder – unter strengen Auflagen – mit speziell zugelassenen Pflanzenschutzmitteln behandelt werden müssen.
Ein Befall mit der Reblaus kann zum Absterben der Pflanzen führen. Foto: zVg/Lars Askani
Diese Maßnahme betrifft insbesondere die Gemeinden Bad Bellingen, Efringen-Kirchen und Schliengen, wo die Rebzikade als Überträgerin der Rebkrankheit Grapevine flavescence dorée phytoplasma (FD) erstmals im August 2024 nachgewiesen wurde. Die Krankheit führt zu Ertragseinbußen und einem vorzeitigen Absterben der befallenen Rebe. Die Verfügung erstreckt sich auf Grundstücke, die entweder bereits befallen sind oder als gefährdet gelten. Das Befallsgebiet umfasst sämtliche Flächen im Umkreis von 500 Metern um eine nachgewiesene Befallsstelle, während darüber hinaus ein mindestens zwei Kilometer breiter Gefährdungsbereich ausgewiesen wird. Je nach Nutzfläche und Erwerbs- oder Privatanbau greifen unterschiedliche Maßnahmen, wie Insektizidbehandlung oder Rodung. Das Holz der Rebstöcke sollte verbrannt oder gehäkselt werden, um die Anzahl der Larven zu reduzieren.
Verdacht unverzüglich melden
Zur Feststellung des Auftretens der Amerikanischen Rebzikade führt das Staatliche Weinbauinstitut Freiburg (WBI) ein regelmäßiges Monitoring durch, um das Befallsgebiet der Zikade zu bestimmen. Ein Verdacht des Auftretens des Schädlings ist unverzüglich dem Staatlichen Weinbauinstitut Freiburg oder der Offizialberatung zu melden. Wird im Befallsgebiet über mindestens zwei Vegetationsperioden kein Befall mehr festgestellt, wird die Allgemeinverfügung aufgehoben.
Bekämpfung dringend
Angesichts der Dringlichkeit der Bekämpfung werden beide Maßnahmen durch das Landratsamt Lörrach engmaschig kontrolliert. Die Einhaltung der Anordnungen wird regelmäßig überprüft, um eine konsequente Umsetzung sicherzustellen. Für die Umsetzung der Maßnahmen beider Allgemeinverfügungen gelten teilweise unterschiedliche Fristen und Auflagen, die in der jeweiligen Allgemeinverfügung genannt sind, schreibt das Landratsamt in seiner Mitteilung.
Mal zwei, mal vier Kanzlerkandidaten, mal Spitzenkandidaten der kleinen Parteien. Vom Duell bis zum Quadrell im TV, vor Bürgern, vor Kindern: Beeinflussen die vor der Bundestagswahl gezeigten TV-Duelle ihre Wahlentscheidung?