Diese Ansicht teilt auch Hugo Keller, Hauptamtsleiter der Gemeinde Todtnau. Der Richterspruch könne insbesondere für Gemeinden von Nachteil sein, deren örtliche Presse weniger gut aufgestellt sei. Grundsätzlich sieht er im konkreten Fall – die Gemeinde veröffentlicht die „Todtnauer Nachrichten“, die immer schon Vereinsmitteilungen enthielt – keine Konkurrenzsituation, sondern ein Miteinander mit den lokalen Zeitungen. Man werde sich an die Empfehlung des Städtetags halten. Sollte diese dann dem rechtskräftigen BGH-Urteil folgen, würde das Amtsblatt an Attraktivität verlieren, ist Keller überzeugt.
Für andere Gemeinden im Landkreis Lörrach hat das Urteil keine Bedeutung, da sie sich nur auf Bekanntmachungen und Hinweise sowie Ankündigungen von Veranstaltungen konzentrieren, was zum Beispiel bei der Stadt Weil am Rhein der Fall ist. Rheinfeldens Oberbürgermeister Klaus Eberhardt äußerte sich zu dem Thema jüngst in einem Interview mit unserer Zeitung: „Wir werden die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen und mit unserer täglichen Medienarbeit in keiner Weise nachlassen.“ Ein Amtsblatt gebe es bisher nicht, weil man sich im Regelfall durch die örtlichen Zeitungen gut dargestellt wisse und den Bürgern Gelegenheit gegeben werde, sich in städtischen Themen einzumischen. Auf der sicheren Seite fühlt sich Kanderns Bürgermeister Christian Renkert, der sogar eine Ausweitung der Berichterstattung plant. Vorgesehen sind Berichte aus den Sitzungen der Gremien sowie von Ereignissen mit besonderer örtlicher Bedeutung, wie es im Oktober im Rahmen einer Gemeinderatssitzung hieß.
Doch nicht nur der Printbereich ist vom Urteil betroffen. Nach der Einschätzung von Michael Rath-Glawatz, Anwalt der „Südwest-Presse“, hat der Richterspruch auch unmittelbare Folgen für die Online-Portale und Internetauftritte der Städte und Gemeinden.