Wildkatzen sind an der dunklen Rückenlinie, die vor der Schwanzwurzel endet, und am dicken stumpfendigen schwarz-geringelten Schwanz zu erkennen. Bei Hauskatzen reicht die Rückenlinie meist über den Schwanzansatz hinaus, die Flanken weisen eine kontrastreichere Tigerung auf, und der Schwanz ist schlanker und läuft am Ende spitz zu, teilt das Landratsamt mit.
Bei neugeborenen Wildkatzen ist allerdings kaum ein Unterschied zu getigerten Hauskatzen zu erkennen, da sich die typische Fellzeichnung erst mit zunehmendem Alter ausbildet. Während der Jungenaufzucht zwischen April und Oktober werden daher immer wieder junge Wildkatzen für verwilderte Hauskatzen gehalten und zum Aufpäppeln mit nach Hause genommen.
Die Tierkinder sollten aber im Wald gelassen werden – Wildkatzen gewöhnen sich nicht an Menschen und werden nicht zahm. Sie sind streng geschützt und ihre Haltung ist ohne behördliche Genehmigung nicht erlaubt. Besteht der Verdacht auf eine Wildkatze, sollte man sich umgehend bei der FVA oder beim zuständigen Wildtierbeauftragten melden (Tel. 07621 / 410 43 14 oder 07622 / 90 11 925).