Kreis Lörrach Rund 500 Geldstrafen wegen Einkaufstourismus

Denis Bozbag
Am Zoll in Lörrach-Stetten geht es zurzeit noch ruhig zu. Foto: Denis Bozbag

Ausfuhrscheine: Zoll fertigt wieder grüne Zettel ab / Am Übergang in Lörrach-Stetten steht niemand an

Von Denis Bozbag

Regio. Die deutschen Zollämter an der Grenze zur Schweiz fertigen seit Dienstag an den Schaltern wieder Ausfuhrscheine ab. Deutsche Staatsbürger sowie Berufspendler dürfen nach den grenzpolizeilichen Vorschriften mit entsprechendem Nachweis nach Deutschland einreisen. Die aktuellen Einreisebestimmungen des Landes Baden-Württemberg sehen in diesen Fällen kein explizites Einkaufsverbot mehr für diese Gruppe von Reisenden vor, wie Antje Bendel, Pressesprecherin des Hauptzollamts Lörrach, auf Anfrage unserer Zeitung erklärt.

Mit der Landesverordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-Cov-2 vom 10. April sei der entsprechende Paragraph aufgehoben worden.

„Uns haben daher viele Anfragen von Berufspendlern erreicht, die eine Wiederaufnahme der Bearbeitung von Ausfuhrkassenscheinen wünschten. Der Beschluss, seit Dienstag wieder grüne Zettel abzustempeln, ist von der Generalzolldirektion gefällt worden“, berichtet Bendel. „Die eidgenössischen Einreisebestimmungen zurück in die Schweiz bleiben hiervon allerdings unberührt.“

Keine Überprüfung des Einreisegrunds am Schalter

Eine Überprüfung des Einreisegrunds werde am Schalter nicht vorgenommen, da diese Aufgabe nicht im Kompetenzbereich der Zollverwaltung liege. Die Einreisekontrolle übernehme die Bundespolizei gemäß der Verordnung des Bundesinnenministeriums.

Laut dieser bleiben auch mit den seit 16. Mai geltenden Lockerungen touristische Besuche und Einkaufstouren nach Deutschland weiterhin verboten. Eine uneingeschränkte Einreise ist daher erst wieder mit dem Wegfall der Binnengrenzkontrollen ab dem 15. Juni möglich.

Katharina Keßler, Pressespecherin der Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein, bestätigte, dass es eine konstante Anzahl, aber keine Zunahme von Zurückweisungen an den Grenzübergängen im Landkreis Lörrach gebe, weil Personen hier nur einkaufen wollten. „Seit den Lockerungsmaßnahmen verspüren wir bei den stichprobnartigen Einsätzen der Bundespolizei einen generellen Anstieg der Grenzübertritte, da jetzt auch Familienangehörige besucht werden dürfen.“

Auch die Schweizer Zollverwaltung verbietet weiterhin laut Covid-19-Verordnung den Einkaufstourismus ins Ausland. Daher wird bei der Wiedereinreise in die Schweiz eine Geldstrafe von 100 Franken ausgesprochen, wenn offensichtlich ein Fall von Einkaufstourismus vorliegt und die Grenzüberschreitung ausschließlich zu diesem Zweck erfolgt ist.

Laut Matthias Simmen, Mediensprecher Eidgenössisches Finanzdepartement, wurden im Zeitraum vom 11. bis 25. Mai gesamtschweizerisch rund 500 Geldstrafen wegen „Einkaufstourismus“ ausgesprochen.

Die Schweizer Covid-19- Verordnung ist laut Zollstelle in Lörrach-Stetten auch der Grund, dass dort am Mittwoch niemand mit Ausfuhrscheinen anstand. Vor dem Schalter herrschte noch gähnende Leere. Von einer Warteschlange war weit und breit keine Spur.

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