Kreis Lörrach Schärfere Regeln bei der Einreise aus Frankreich

dpa/ov
Ab kommendem Montag ist der Grenzübertritt aus Frankreich nach Deutschland nur noch mit einem negativen Corona-Testergebnis möglich. Foto: Die Oberbadische

Regio - Wegen der hohen Infektionszahlen (Inzidenzwert über 200) stuft die Bundesregierung ganz Frankreich als Hochinzidenzgebiet ein. Die Grenze darf damit nur mit einem gültigen negativen Testergebnis auf Covid-19 passiert werden. Dieses darf nicht älter als 48 Stunden sein.  Die Neuregelung soll in der Nacht zum Montag in Kraft treten.

Ausnahme für Pendler

Eine Ausnahme gilt dabei für die Pendler: Diese müssen sich nur zwei Mal pro Woche testen lassen. Gültig sind PCR- oder Antigenschnelltests. Ein Selbsttest zählt hingegen nicht.

Die Testungen können in dafür zur Verfügung stehenden Testzentren durchgeführt werden. Eine Karte auf der Internetseite des Landratsamts Lörrach unter www.loerrach-landkreis.de/corona/schnelltest zeigt die dem Landratsamt gemeldeten Anlaufstellen: Dies sind Haus- und Facharztpraxen, Corona-Schwerpunktpraxen, Abstrichstellen, Apotheken, Testzentren der Städte und Gemeinden, sowie auch Testzentren sonstiger Anbieter. Die Liste wird fortlaufend ergänzt.

Auch Unternehmen können für ihre Mitarbeiter laut Kreisverwaltung entsprechende Teststellen einrichten. Für diesen Zweck hat das Land den Unternehmen Schnelltests für Grenzpendler zur Verfügung gestellt.

Die Landkreise im Land haben bereits im Februar Allgemeinverfügungen erlassen, um Grenzpendler und Grenzgänger zu entlasten, die ansonsten nach der Bundesverordnung bis zu vier Mal wöchentlich einen Negativtest vorlegen müssten.

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