Kreis Lörrach Schnee trotz Corona genießen

Denis Bozbag

Tourismus: Skilifte im Schwarzwald werden stundenweise an Haushalte mit bis zu fünf Personen vermietet.

Kreis Lörrach - Trotz guter Wintersport-Bedingungen sollen die Skilifte im Schwarzwald eigentlich noch bis mindestens 10. Januar geschlossen bleiben. Die Anlagen in Todtnauberg, Herrischried und im Münstertal können derweil aber stundenweise für einen Haushalt gebucht werden. Die Ordnungsämter haben für den Betrieb des Stübenwasen- und Kehltannenlifts grünes Licht gegeben.

Diese Saison sei alles anders, schreiben die Betreiber des Stübenwasenlifts auf ihrer Homepage. Angesichts der schwierigen finanziellen Lage vieler Skiliftbetreiber im Schwarzwald habe man in Todtnauberg nach alternativen Möglichkeiten gesucht, damit Wintersportfreunde coronakonform doch noch auf ihre Kosten kommen, erklärt die Skilift-Mitbetreiberin Andrea Brender im Gespräch mit unserer Zeitung. „Wir sprechen derzeit nicht nur von einem Verlustgeschäft, was unsere Einnahmen betrifft, sondern mittlerweile schon von einem Überlebensgeschäft“, macht Brender deutlich.

Zusammen mit ihrer Familie und der ihres Bruders Matthias Schneider betreibe man den Stubenwasenlift bereits in zweiter Generation. Mit 1000 Metern sei dieser der längste im Skigebiet Todtnauberg.

Corona-Nothilfen reichen bei weitem nicht aus

Von der Corona-Nothilfe des Bundes erhalten die Betreiber kaum Geld, da sich diese am durchschnittlichen Monatsumsatz des vorangegangen Jahres richtet. „Die beiden vergangenen Wintersaisons waren praktisch ohne Schnee, und daher lief das Skilift-Geschäft damals schon nicht gut.“ Vergleichbare Schneeverhältnisse wie jetzt habe man im Jahr 2008 gehabt.

Zudem würden die Kosten für einen bei der Antragsstellung zu Rate gezogenen Steuerberater schnell die Ausfallzahlung übertreffen. Viele kleinere Skiliftbetreiber hätten daher darauf verzichtet, Nothilfen zu beantragen, erklärt Bredner. Sie sei froh, dass ihre Familien noch ein zweites berufliches Standbein hätten, sie auch in der Landwirtschaft tätig seien und Ferien auf ihrem Bauernhof anböten.

Ab heute besteht das Angebot, den Stübenwasenlift für jeweils eine Stunde pro Haushalt zu mieten – Bergpanorama und Winterluft mitinbegriffen, aber ohne das klassische Après-Ski. „Wir haben mit dem Ordnungsamt in Todtnauberg für unser Vorhaben grünes Licht erhalten und stehen mit ihm in engem Austausch, was die aktuellen Coronaschutz-Vorgaben angeht.“

So wird bei der Anmeldung für ein einstündiges Buchungszeitfenster auf der Website https://www.skilifte-todtnauberg.de/aktuelles-2 auch ein Corona-Formular zur Kontaktnachverfolgung zum Ausfüllen bereitgestellt. Dieses muss noch vor dem Betreten des abgesperrten Bereichs an das Skiliftpersonal abgegeben werden. Es werde zudem kontrolliert, ob alle Personen aus einem Haushalt stammten, jeder ausreichend Abstand halte und eine Maske trage. Damit soll die Sicherheit der Skiliftmieter gewährleistet werden.

Vom Ausstieg des Schlepplifts können Skifahrer und Snowboarder zwischen mehreren Pisten wählen. Drei präparierte Abfahrten stünden zur Auswahl: Hauptabfahrt, Damenabfahrt und Parsen-Abfahrt. Auch reservierte Parkmöglichkeiten an der Talstation soll es geben.

Der Lift kann von einem Haushalt mit bis zu fünf Personen zu den auf der Website aufgeführten Zeiträumen gemietet werden. Es fällt dabei eine pauschale Stundengebühr von 225 Euro an.

Bereits große Nachfrage in Herrischried

Tamara Banholzer, Gesellschafterin des Tannenkehllifts in Herrischried, berichtet von einer großen Nachfrage: „Alle Zeitfenster sind bereits bis zum 6. Januar ausgebucht.“ Daher habe man sich dazu entschlossen, weitere Termine bis zum 10. Januar anzubieten. „Auch diese sind schon zur Hälfte ausgebucht“, sagt Banholzer.

In Herrischried wird ebenfalls streng kontrolliert. „Bevor es in den Lift geht, werden die Ausweise der entsprechenden Personen auf eine gemeinsame Wohnadresse hin überprüft“, versichert die Gesellschafterin. Das Konzept der stundenweise Vermietung habe man von Skilift-Betreibern auf der Schwäbischen Alb abgeguckt.

Da die Infektionszahlen im Landkreis weiterhin hoch sind, weist die Kreisverwaltung in einem Schreiben darauf hin, dass größere Ansammlungen von mehr als fünf Personen an touristischen Orten derzeit nicht gestattet sind. Die Corona-Verordnung sieht Ausnahmen von den Ausgangsbeschränkungen vor, die mit Bedacht genutzt werden sollten. Das Landratsamt sieht es zwar als sinnvoll an, tagsüber Sport und Bewegung im Freien in einem gewissen Rahmen zu treiben, dies sollte aber maßvoll und auch nur im Rahmen des Erlaubten stattfinden: Sport im Freien sei daher nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts zulässig oder mit einer zweiten Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört.

In jedem Fall zu vermeiden seien Ansammlungen, die der Corona-Verordnung widersprächen.

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