Verboten bleiben sollen Publikumsveranstaltungen mit mehr als 100 Personen in Innenräumen und mehr als 300 Personen draußen. Nicht möglich sein sollen weiterhin Tanzveranstaltungen. Keine Änderungen geben soll es bei privaten Veranstaltungen. Da dort das Übertragungsrisiko höher sei, sollen sich laut dem Bundesrat im Innern maximal zehn Personen treffen, draußen maximal 15 Personen.
Weitere Öffnungen vor den Sommerferien
Lockern will der Bundesrat auch die Quarantäneregeln. Neben Genesenen sollen auch Geimpfte sowohl von der Kontaktquarantäne als auch von der Reisequarantäne ausgenommen werden. Der Bundesrat hält fest, dass in den kommenden Wochen und Monaten weitere Öffnungsschritte geplant seien. Am 26. Mai werde er definitive Entscheide zu den Großveranstaltungen fällen.
Im Vorfeld der Bekanntgabe sagte Lukas Engelberger, Vorsteher des Basler Gesundheitsdepartements und Präsident der Schweizer Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), dass die Zeit für weitere Öffnungsschritte gekommen sei. Die Zahl der Ansteckungen mit dem Coronavirus geht derzeit zurück, laufend mehr Menschen sind geimpft gegen Covid-19. „Ich glaube, dass es richtig und wichtig ist, aus der Entspannung der vergangenen Wochen Konsequenzen zu ziehen.“ Aktivitäten, die auch wichtig seien für die Gesellschaft und für die Wirtschaft, sollten wieder zugelassen werden.
Engelberger mahnte gleichzeitig zur Vorsicht: In der Übergangsphase müssten die grundlegenden Vorsichtsmaßnahmen weiterhin eingehalten werden, „insbesondere Abstand, Maske und keine großen Versammlungen“. Zwischen den einzelnen Etappen müsse ausreichend Zeit eingeplant werden, meint der Vorstand der GDK in einer Mitteilung von Mittwoch.