Wer Hilfe erhält
Die Schulbegleitung wird zu 83 Prozent für Schüler ohne sonderpädagogischen Bildungsanspruch geleistet. In 13 Fällen wird jedoch auch eine Begleitung für Schüler mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch umgesetzt. Dies zeigt laut Verwaltung, dass auch in sonderpädagogischen Schulen ein Bedarf an Schulbegleitung besteht, obwohl dort von einem besonderen und auf den Bedarf der Schüler abgestimmten Konzept ausgegangen werden könne. 21 Fälle sind Schulbegleitungen in privaten allgemeinen oder sonderpädagogischen Schulen, wie aus der präsentierten Statistik hervorgeht.
Auffallend: Der höchste Anteil befindet sich in der Grundschule, was Kreisrat Bernhard Escher (CDU) Sorge bereitete. Entwarnung gab der ehemalige Einrichtungsleiter der Tüllinger Höhe, Christof Schwald. Ihm zufolge sei es gut, wenn der Bedarf früh festgestellt und dann Hilfe geleistet würde. Andernfalls könnten ungelöste Probleme im späteren Schulleben zu einer Lawine werden. Die Intervention im Grundschulalter zahle sich aber aus. So hätten 15 begleitete Kinder und Jugendliche im vergangenen Jahr einen Schulabschluss geschafft, wie Landes sagte.
Hilfe zur Selbsthilfe
Dass Schulbegleitung immer Hilfe zur Selbsthilfe und ein Hinarbeiten auf Verselbständigung darstelle, ließ Landes nicht unerwähnt. Sie erläuterte die Arbeit der Schulbegleiter, die teils einen pädagogischen Hintergrund hätten. Diese würden unter anderem beim Organisieren des Schulalltags und Strukturieren von Arbeitsabläufen Hilfestellung leisten. Kurzum: „Sie motivieren, ermutigen, beobachten, sind da, loben, intervenieren und geben Feedback“, fasste die Expertin zusammen. So sprach Bohner bei der Schulbegleitung von einem „inklusiven Erfolgsmodell.“