Beim Pflege- und Adoptivkinderdienst soll die angestrebte Personalaufstockung dazu dienen, den Bestand der vorhandenen Pflegeeltern stabil zu halten und diese intensiver begleiten zu können. Nach Paragraf 37 des Sozialgesetzbuchs werden mindestens vier Hausbesuche in Pflegefamilien im Jahr verlangt. Insgesamt wurde beim Pflege- und Adoptivkinderdienst eine Personalaufstockung um 1,91 Stellen erforderlich. „Dieser Bedarf ergibt sich auch aus der hohen Teilzeitquote in diesem Bereich“, sagte die Sozialdezernentin.
In der Jugendgerichtshilfe sind 1,53 zusätzliche Stellen erforderlich. Auch diese ergeben sich aus den veränderten Mindeststandards. Generell müssten bei der Angebotssituation im Sozialraum die regionalen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Ein Bedarf von 0,87 Stellen ergibt sich aus der Zahl der Teilzeitarbeitsplätze, der sich laut Zimmermann-Fiscella aus einem hohen Frauenanteil unter den Beschäftigten ergibt. Sie verwies auch darauf, dass die Entwicklung der Jugendhilfe im Landkreis Lörrach eine positive ist, wie aus dem zuvor gehörten Bericht des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (siehe unten stehenden Artikel) hervorging. Diese Entwicklung könne nur fortgesetzt werden, wenn die erforderlichen Personalressourcen zur Verfügung stünden.