Kreis Lörrach Soziale Teilhabe ermöglichen

Denis Bozbag
Andreas Finke, Petra Hack und Michael Rimkus (v.l.) informierten über die neue Förderungsmaßnahme. Foto: Denis Bozbag

Arbeitsmarkt: Neue Förderungsmaßnahme für Langzeitarbeitslose soll Rückkehr in die Arbeit erleichtern.

Kreis Lörrach - Die alleinerziehende Melanie aus Lörrach sagt, sie sei glücklich, nach sieben Jahren wieder im Beruf zu stehen und ein Vorbild für ihren Sohn sein zu können. Das ermöglicht ihr das Teilhabechancengesetz, das vor vier Monaten eingeführt worden ist.

Andreas Finke, Chef der Lörracher Arbeitsagentur, zeigte sich beim gestrigen Pressetermin zufrieden mit dem Status Quo der neuen Förderungsmaßnahme „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im heimischen Kreis: „Wir konnten in den ersten wir Monaten bereits 20 Langzeitarbeitslose wieder in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bringen. Dies ist eine ordentliche, wenn auch noch ausbaufähige Zahl an vermittelten Personen.“

Die neue Maßnahme richtet sich laut Finke an Personen über 25 Jahren, die wie Melanie seit mehr als sechs Jahren arbeitslos sind und Leistungen der Grundsicherung beziehen. Die Förderung sieht vor, Unternehmen bei der Wiedereingliederung neuer Mitarbeiter in den Beruf für die ersten fünf Anstellungsjahre finanziell zu entlasten. Lohnkostenzuschüsse in Höhe von 100 Prozent des Arbeitsentgelts oder des gesetzlichen Mindestlohns werden von der Arbeitsagentur übernommen.

„Viele kleine Betriebe sind grundsätzlich bereit, Menschen mit schwierigem Lebenslauf einzustellen, haben aber schlichtweg nicht die Kapazität“, führte Finke an und ergänzte: „Durch den Wegfall des finanziellen Risikos für die Dauer der Förderung, können die Betriebe den nötigen Aufwand stemmen, mehr Zeit einplanen und flexibel auf die Bedürfnisse der neuen Mitarbeiter eingehen.“

400 Personen zu vermitteln

Ein Team aus drei Jobcenter-Mitarbeitern kümmert sich derzeit um 400 Kunden, die für die Maßnahme in Frage kommen. Diese Arbeitsvermittler gehen proaktiv auf die Firmen im Landkreis zu und legen die Vorteile dar, die das neue Teilhabegesetz bietet. Neben den Lohnkosten übernimmt das Arbeitsamt auch die Ausgaben für eine berufliche Weiterbildung in Höhe von 3000 Euro zum Beispiel für Computer- oder Englischkurse. Zudem werden die Arbeitnehmer bedarfsgerecht mehrere Stunden die Woche von einem Sozialarbeiter im Alltag betreut: „Sei es dadurch, dass wir ihnen bei der Kinderbetreuung helfen oder beim Abschließen von Verträgen und Versicherungen“, erläuterte Finke.

Aber auch die seelische Verfassung und der Umgang mit dem Druck, wieder Leistung erbringen zu müssen, sind ein Thema in den Betreungsgesprächen.

Verlust des Selbstwerts

Die Arbeitslosigkeit sei eine Zeit, in der die Menschen ihr Selbstwertgefühl verlieren, betonte Michael Rimkus, Bereichsleiter für Markt und Integration im Jobcenter Kreis Lörrach. „Viele trauen sich den Weg zurück in die Arbeit einfach nicht mehr zu und lehnen, aus Angst zu scheitern, mögliche Anstellungsangebote ab“, erklärte Rimkus. Die neue Förderungsmaßnahme sehe daher eine ganzheitliche Betreuung für die gesamte Dauer der Eingliederungsphase vor, verdeutlichte Finke. Ziel sei es daher, den Menschen wieder eine soziale Teilhabe zu ermöglichen und an die Arbeit heranzuführen.

Die alleinerziehende Melanie fasste wieder neuen Mut und ließ sich an Versicherungsmaklerin Petra Hack vermitteln, die bereits Erfahrung mit körperlich und psychisch beeinträchtigten Menschen hatte. „Ich habe 2018 von dem neuen Teilhabegesetz erfahren und fand das eine sehr gute Idee“, meint Hack. Für sie stehe die Person im Mittelpunkt und nicht die Zeugnisse: „Ich hatte bei Melanie ein gutes Gefühl, und wir waren uns sofort sympathisch. Durch die Maßnahme kann ich ihre Arbeitszeit flexibler gestalten und gut auf ihre Bedürfnisse eingehen.“

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