Kreis Lörrach (wer). Das ordentliche Ergebnis des Haushalts 2017 des Landkreises Lörrach schließt mit einem Minus von 1,8 Millionen Euro ab, wie Finanzdezernent Alexander Willi am Mittwoch im Jugendausschuss des Kreistags berichtete. Damit steht erstmals seit der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen im Jahr 2011 ein Fehlbetrag unter dem Strich. Laut Willi wird der Fehlbetrag insbesondere auf die mit rund 3,7 Millionen Euro veranschlagte Spitzerstattung des Landes für die erstattungsfähigen Kosten der Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften für das Jahr 2015 zurückgeführt, die als Sondereffekt im Haushalt 2017 eingeplant war, aber nicht in diesem Umfang eingetreten ist. Kurzum: Das Land erstattete keine Kosten für Flüchtlinge, die noch in der Gemeinschaftsunterkunft wohnten, sich aber bereits in der Anschlussunterbringung befanden. Insgesamt hat sich im Vergleich zum Planansatz ein Minderertrag in Höhe von insgesamt 1,9 Millionen Euro ergeben, wie der Finanzdezernent berichtete: „Bei der Planung 2017 sind wir noch davon ausgegangen, dass alle erstattungsfähigen Aufwendungen für Flüchtlinge des Jahres 2017, die noch nicht über die anteiligen Pauschalen des Landes abgegolten sind, erstattet werden.“
Kreis Lörrach Teilweise Erstattung
Die Oberbadische 12.04.2018 - 16:42 Uhr