Kreis Lörrach Unbelehrbare gibt es immer wieder

Michael Werndorff
In Bus und Bahn reicht ein Mund-Nasen-Schutz nicht mehr aus. Seit gestern gilt 3G. Foto: Georg Hochmuth/dpa

Pandemie: In Bus und Bahn gilt seit gestern 3G-Regel / RVL rechnet mit weniger Fahrgeldeinnahmen

Um die vierte Corona-Welle zu brechen, müssen alle Fahrgäste im Nah- und Fernverkehr seit gestern 3G-Nachweise (geimpft, getestet, genesen) dabeihaben. Die Verkehrsunternehmen sollen dies stichprobenhaft kontrollieren. Gleichzeitig wird Kritik laut: Von Realitätsferne der Politik ist die Rede. Und: Der RVL rechnet aufgrund der Maßnahme erneut mit Mindereinnahmen.

Von Michael Werndorff

Kreis Lörrach. Das neue Infektionsschutzgesetz erfasst mittlerweile viele Lebensbereiche: So wurden die Corona-Maßnahmen nicht nur am Arbeitsplatz verschärft, auch im öffentlichen Personennahverkehr muss jeder Passagier, egal ob in Bus, Fern- oder Regionalzug, getestet, genesen oder geimpft sein. Ausgenommen sind Schüler, da diese für den Unterrichtsbesuch regelmäßig getestet werden.

Verunsicherte Kunden

Die Novelle hatte bereits im Vorfeld hohe Wellen geschlagen, berichtet Uwe Mühl, Südbadenbus-Betriebsleiter in Schopfheim, im Gespräch mit unserer Zeitung. „Das Telefon stand nicht mehr still, unsere Kunden wollten wissen, wann die Regel in Kraft tritt und ob wir jeden Fahrgast kontrollieren werden.“ Letzteres könne nur stichprobenhaft geschehen. Anders gehe das nicht, denn der Busfahrer müsse sich auf seine eigentliche Arbeit konzentrieren, zeigt sich Mühl kritisch. „Mehr können wir ihnen auch nicht zumuten.“ Die Hauptlast trügen die SBG-Kontrolleure – zehn an der Zahl in ganz Südbaden. Und weiter: Das Ganze sei doch recht praxisfern, moniert der Betriebsleiter die Vorgabe an die Beförderer, die Umsetzung der 3G-Regel in Bus und Bahn zu prüfen.

Dass diese sehr kurzfristig komme, merkt Daniel König, Leiter Markt von SBB Deutschland, an. „Es ist schwierig, die Kontrollkonzepte innerhalb von wenigen Tagen umzusetzen und zusätzliches Personal zu finden. Gleiches gilt für die Kommunikation.“ Auf die Frage, wie die Kontrollintensität erhöht werden könne, verwies König auf Gespräche mit einem Sicherheitsdienst, der die Züge bereits im Abendverkehr schon seit rund zwei Jahren zuverlässig begleite.

Vollumfängliche Überwachung sei auch gar nicht möglich, ergänzt Frank Bärnighausen, Geschäftsführer der Regio Verkehrsverbund Lörrach GmbH (RVL). Für die Verkehrsunternehmen sei die Novelle ein Erschwernis, mit dem sie nun klarkommen müssten. Da es sich aber um ein Bundesgesetz handelt, können zudem auch Polizei und Ordnungsbehörden die 3G-Regel kontrollieren, informiert der RVL auf seiner Webseite.

Mindereinnahmen erwartet

Bärnighausen weist zudem darauf hin, dass 3G zu Mindereinnahmen führen werde: „Wir rechnen nämlich erneut mit weniger Fahrgästen, und das heißt zugleich weniger Fahrgeldeinnahmen.“ Daher würde der RVL auf einen finanziellen Ausgleich und die Ausweitung des ÖPNV-Rettungsschirms auf das Jahr 2022 hoffen. Es bestehe Handlungsbedarf, sieht Bärnighausen die Politik in der Pflicht.

Wahrscheinlich werde es mit dem ein oder anderen Fahrgast ohne 3G-Nachweis Diskussionen geben, meint Mühl. „Unbelehrbare gibt es immer wieder.“ Der Großteil der Bürger verhalte sich in der Pandemie aber vernünftig. Vorbildlich verhielten sich auch die Schweizer Fahrgäste, blickt Mühl auf grenzüberschreitende Verbindungen wie die Linien 38 oder 7312. Generell würden alle auf die 3G-Pflicht aufmerksam gemacht, und zwar per automatischer Ansage und Aushängen. Die SWEG will ihre Fahrgäste mit den gleichen Mitteln auf die neue Verordnung hinweisen, teilt Sprecher Christoph Meichsner auf Nachfrage mit.

Zunächst kulant

Und wenn ein Passagier erwischt wird, der weder geimpft, genesen noch getestet ist? „Dann muss er an der nächstmöglichen Haltestelle den Bus verlassen“, erklärt Mühl. Noch zeige man sich kulant, auf die Polizei will Südbadenbus verzichten, sofern die Situation nicht eskaliere.

Das Thema Corona erzeuge jedenfalls ein erhöhtes Konfliktpotenzial. „Das müssen wir und unsere Mitarbeiter seit eineinhalb Jahren spüren. Dahingehend rechnen wir auch hier mit einem erhöhten Konfliktpotenzial“, wie von König zu erfahren ist.

Dass es durchaus teuer werden kann, betont Meichsner: „Der Fahrgast muss jederzeit damit rechnen, kontrolliert zu werden. Bei Verstößen sind Geldbußen bis zu 25 000 Euro möglich, wobei für die Sanktionierung die Ordnungsbehörden und die Polizei zuständig sind.“ Letztere will mit verstärkten Überwachungsmaßnahmen gegen die sich rasant ausbreitenden Infektionszahlen vorgehen. „Mit verstärkten Kontrollmaßnahmen der Polizei auf den Weihnachtsmärkten und im öffentlichen Nahverkehr wird der Kontrolldruck auf die Unvernünftigen nun erhöht“, lässt sich Innenminister Thomas Strobl in einer Mitteilung von gestern zitieren.

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