Eine der zentralen Fragen sei, wann die Symptome einsetzten. Dies müsse abgeklärt werden, um die Dauer der Isolation festsetzen zu können. „Mittlerweile wissen wir, dass die Menschen bereits zwei Tage vor den ersten Anzeichen einer Erkrankung ansteckend sind und ziehen daher zwei Tage vom gemeldeten Zeitpunkt ab. Von diesem Datum ausgehend werden dann die 14 Tage festgelegt bis zum Zeitpunkt, wo die Personen in der Regel wieder gesund und nicht mehr ansteckend sind.“
Nachdem Infizierte isoliert wurden, müssten diese täglich Kontakt zur Behörde halten und ihr den Verlauf der Krankheit melden. Viele Symptome deckten sich mit denen, die vom RKI publiziert wurden. Dazu zählten insbesondere Abgeschlagenheit, Schmerzen und der Verlust des Geschmacks- sowie Geruchssinns. Eine über 80-jährige Frau berichtete zum Beispiel, dass es ihr sehr gut gehe und sie weiter im Haus ihre Arbeiten verrichte, während ein 30-jähriger, sportlicher Mann ohne Vorerkrankung mit starken Fieberschüben das Bett hüten musste, erinnert sich Scheu-Dabidian an zwei außergewöhnliche Einzelfälle.
Zu Beginn der Krise war die Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden im Elsass und in der Nordwestschweiz wichtig. „Wir hatten einige Fälle, die in den Landkreis eingeschleppt wurden. Die Leute, die sich im Ausland hatten testen lassen und ein positives Ergebnis aufwiesen, wurden dem Landesgesundheitsministerium gemeldet, das die Befunde an uns weiterleitete.“ Aber auch der direkte Kontakt zu den Ämtern funktionierte bei dringenden Fälle gut.