Kreis Lörrach Unterbringung:

Die Oberbadische

Kreis Lörrach (wer). Auch Städte und Gemeinden im Landkreis Lörrach mit

Kreis Lörrach (wer). Auch Städte und Gemeinden im Landkreis Lörrach mit einer Gemeinschaftsunterkunft (GU) müssen ab kommendem Jahr für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen sorgen. Im Zuge der steigenden Flüchtlingszahlen ändert der Landkreis sein Vorgehen und verpflichtet Gemeinden zur Stellung von Unterkünften, auch wenn diese eine GU haben.

Die neue Regelung sieht vor, Plätze in GUs bei der Quote von Zuweisungen zu berücksichtigen. Je höher die Zahl der Plätze in den Unterkünften des Kreises ist, desto weniger Flüchtlinge müssen in der Anschlussunterbringung versorgt werden, heißt es. Spätestens nach 24 Monaten müssen anerkannte Asylbewerber die GU verlassen und nach einem Schlüssel den Städten zugewiesen werden.

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