Das Gericht sprach den Schweizer der vorsätzlichen Tötung und der mehrfachen Körperverletzung schuldig. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren. Die Frau, eine Deutsche, erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten wegen mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen. Vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen sprach das Gericht sie frei. Zu Freisprüchen kamen die Richter bei beiden Beschuldigten auch in Bezug auf einzelne Verletzungen wie Beulen, blaue Flecken oder Kratzer, die sich das Kind durchaus auch bei Stürzen und durch Anstoßen hätte holen können. Der Mann muss seiner ehemaligen Freundin wegen der Tötung ihres Kindes 45 000 Franken zahlen. Dem leiblichen Vater des Kindes, der seit der Trennung von der Frau kaum mehr Kontakt zum Sohn hatte, sprach das Gericht eine Entschädigung von 25 000 Franken zu.