Kosten abrechnen
Während die Abrechnung der Kosten für untergebrachte erwachsene Flüchtlinge mit dem Land über Pauschalen möglich ist, schreibt der Bundesgesetzgeber für die Jugendhilfe eine einzelfallbezogene Abrechnung vor. Das bedeutet, dass das Kostenerstattungsverfahren mit Anmeldung der Kostenerstattung, Erfassung und Zusammenstellung aller auf den einzelnen UMA entfallenden Aufwendungen sowie Rechnungsstellung an das Land getrennt nach Hilfeart sowie Rechnungsjahr und unter Beifügung umfangreicher Nachweise zu erfolgen hat. Das ist laut Sozialdezernentin mit einem hohen Arbeits- und Personalaufwand verbunden. Die Kostenabrechnungen mit dem Land müssen von Seiten des Landkreises Lörrach innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen.
Enormer Mehraufwand
Insgesamt bedeute die Abrechnung für die Verwaltung einen enormen Mehraufwand, der mit dem vorhandenen Personal nicht leistbar sei und auch nicht rechtskonform umgesetzt werden könne, zumal auch die sonstigen Fallzahlen im Bereich der Jugendhilfe seit 2020 stetig ansteigen, so Zimmermann-Fiscella.
Aufgrund der enormen und weiter ansteigenden Fallzahlen bei den UMA kann eine zeitnahe Abrechnung mit dem Land nur durch Schaffung von zwei befristeten Vollzeitstellen umgesetzt werden. Die Empfehlung an den Kreistag erfolgte mit drei Enthaltungen.