Kreis Lörrach Verwaltung stöhnt unter der Last

Michael Werndorff
Die Abrechnung der Leistungen für unbegleitete minderjährige Ausländer bedeutet einen enormen Mehraufwand, der laut Verwaltung mit dem vorhandenen Personal nicht leistbar ist. Foto: Marco Fraune

Die Kreisverwaltung muss auch im Haushalt 2025 neue Stellen schaffen. Es gibt viele Pflichtaufgaben.

Der schwierigste Teil der Haushaltsverhandlungen sind die neuen Stellen in der Kreisverwaltung. Die Personalaufwendungen belaufen sich zum Stand der Haushaltseinbringung auf rund 86 Millionen Euro. Dies bedeutet gegenüber des Vorjahres eine Steigerung von 5,9 Millionen, obwohl in diesem Beitrag bereits eine pauschale Kürzung von 1,5 Millionen enthalten ist.

Steigende Fallzahlen

Wegen steigender Fallzahlen, nicht zuletzt wegen der weiterhin anhaltenden Krisensituationen, sowie gesetzlichen Änderungen ist es zu einem dauerhaften beziehungsweise temporär bestehenden aufgabenbedingten Mehrbedarf gekommen. Aus diesem Grund sind zum Haushaltsjahr 2025 im Ergebnis zusätzliche rund 36 Vollzeitäquivalente (VZÄ) erforderlich (17,8 VZÄ wurden bereits vorab vom Kreistag genehmigt), wie aus der Sitzungsvorlage des Kreis-Jugendhilfeausschuss hervorgeht.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen sollen im Teilhaushalt Jugend & Familie 12,2 VZÄ neu geschaffen werden. Die neuen Stellen seien zwingend, kommentierte Landrätin Marion Damman den geplanten Stellenzuwachs. Dieser sei durch die Aufgaben der vorläufigen Inobhutnahme von minderjährigen Ausländern geprägt (UMA), konkretisierte Sozialdezernentin Elke Zimmermann-Fiscella.

Zahl der UMA steigt

Seit Herbst 2022 ist der Landkreis Lörrach der hauptbetroffene Erstaufnahme-Landkreis für UMA in Baden-Württemberg. Im Jahr 2022 mussten im Landkreis 520 UMA untergebracht werden. Diese Zahl hat sich im Jahr 2023 durch die Aufnahme von insgesamt 1738 UMA mehr als verdreifacht. Das bedeutet, dass von Herbst 2022 bis Ende 2023 insgesamt 2258 UMA vom Landkreis Lörrach aufgenommen worden sind. Der Trend der hohen Zuläufe setzt sich im Jahr 2024 fort. Bis Ende August mussten 742 UMA aufgenommen werden.

Während Ende 2022 und im Jahr 2023 die Abwicklung der Unterbringungen, Versorgung und Weiterleitung der jungen Flüchtlinge an die Zuweisungsjungendämter im Vordergrund standen, sind nun im Nachgang die vom Landkreis Lörrach zunächst aufgewendeten Kosten von rund 6,7 Millionen Euro mit dem kostenpflichtigen Land Baden-Württemberg abzurechnen. Und dazu braucht es laut Verwaltung Personal.

Kosten abrechnen

Während die Abrechnung der Kosten für untergebrachte erwachsene Flüchtlinge mit dem Land über Pauschalen möglich ist, schreibt der Bundesgesetzgeber für die Jugendhilfe eine einzelfallbezogene Abrechnung vor. Das bedeutet, dass das Kostenerstattungsverfahren mit Anmeldung der Kostenerstattung, Erfassung und Zusammenstellung aller auf den einzelnen UMA entfallenden Aufwendungen sowie Rechnungsstellung an das Land getrennt nach Hilfeart sowie Rechnungsjahr und unter Beifügung umfangreicher Nachweise zu erfolgen hat. Das ist laut Sozialdezernentin mit einem hohen Arbeits- und Personalaufwand verbunden. Die Kostenabrechnungen mit dem Land müssen von Seiten des Landkreises Lörrach innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen.

Enormer Mehraufwand

Insgesamt bedeute die Abrechnung für die Verwaltung einen enormen Mehraufwand, der mit dem vorhandenen Personal nicht leistbar sei und auch nicht rechtskonform umgesetzt werden könne, zumal auch die sonstigen Fallzahlen im Bereich der Jugendhilfe seit 2020 stetig ansteigen, so Zimmermann-Fiscella.

Aufgrund der enormen und weiter ansteigenden Fallzahlen bei den UMA kann eine zeitnahe Abrechnung mit dem Land nur durch Schaffung von zwei befristeten Vollzeitstellen umgesetzt werden. Die Empfehlung an den Kreistag erfolgte mit drei Enthaltungen.

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