Kreis Lörrach Was an wen übermittelt werden darf

Alexandra Günzschel
Bei der Übermittlung von Daten ist Vorsicht geboten. Foto: pixabay

Der Datenschutzbeauftragte des Landkreises erstattete Bericht über ein ruhiges Jahr

Das Landratsamt sei im vergangenen Jahr erfreulicherweise vor Vorfällen größeren Ausmaßes verschont geblieben, sagte er. Als Beispiel für eine kleinere Panne nannte Benner E-Mails, die an den falschen Adressaten geschickt worden waren. Alle Vorfälle seien unterhalb der Meldeschwelle geblieben, versicherte er.

Rechte wahren

Richard Benner ist Ansprechpartner in Datenschutzangelegenheiten für Mitarbeiter des Landratsamts und Bürger sowie Anlaufstelle für die zuständige Aufsichtsbehörde, den Landesdatenschutzbeauftragten, der auch befugt wäre, Weisung zu erteilen. Seine Arbeit soll Bürger und Mitarbeiter davor schützen, durch unrechtmäßige Datenverarbeitung in ihren Rechten und Freiheiten beeinträchtigt zu werden. Es gilt das Recht auf informelle Selbstbestimmung.

Besonders schützenswert sei das Dezernat V für Soziales und Jugend, hob Benner in seinem Bericht hervor. Denn hier laufen sensible Daten, etwa über Schwerbehindertengrade oder Eingliederungshilfen zusammen.

Tätig wird Benner vor allem auch dann, wenn Prozesse an andere Unternehmen ausgelagert werden. Denn häufig seien die Regeln im Hinblick auf den Datenschutz unterschiedlich. Eine wichtige Aufgabe für den Datenschutzbeauftragten des Landkreises ist deshalb das Abgleichen dieser Regelungen, um den eigenen Standard sicherzustellen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Begleitung des fortschreitenden Digitalisierungsprozesses beim Landratsamt, der mit technischen und rechtlichen Anforderungen einhergeht, die berücksichtigt werden müssten. Die Mitarbeiter des Landratsamts seien für Fragen des Datenschutzes sensibilisiert, wie zu erfahren war. Detailanfragen an den Datenschutzbeauftragten ergaben sich regelmäßig im Bereich der besonders schutzwürdigen Daten oder bei der Übermittlungen an andere Behörden beziehungsweise bei hausinternen Zweckänderungen.

150 Anfragen

Insgesamt wurden im Zeitraum von Mai 2022 bis April 2023 rund 150 Anfragen an den Datenschutzbeauftragten gestellt, die über einfache telefonische Auskünfte hinausgingen.

Bernhard Escher erkundigte sich diesbezüglich zu Vergleichswerten mit anderen Landratsämtern. Benner betonte, dass es sich bei diesen Telefonaten um hausinterne Nachfragen gehandelt habe. Von Bürgern kamen vielleicht noch einmal fünf bis zehn Anfragen. Kein einziger Fall hatte Regressforderungen oder strafrechtliche Ermittlungen zur Folge, wie er betonte. Inwieweit Anfragen schon in den einzelnen Sachgebieten geklärt werden konnten, wusste er nicht.

Landrätin Marion Dammann verwies auf regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter. „Vorbeugen ist uns wichtig“, betonte sie.

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