Kreis Lörrach - Auf Grundlage der Inzidenzentwicklung treten im Landkreis Lörrach am Montag, 7. Juni, weitere Lockerungen in Kraft.
Corona: Landratsamt informiert über die neuen Freiheiten
Kreis Lörrach - Auf Grundlage der Inzidenzentwicklung treten im Landkreis Lörrach am Montag, 7. Juni, weitere Lockerungen in Kraft.
Für die Öffnungen von Einrichtungen gelten weiterhin Test- und Hygienekonzepte (tagesaktueller Corona-Test, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation), teilt das Landratsamt mit.
Die Lockerungen im Einzelnen (in Auszügen):
Eine Übersicht aller Lockerungsschritte unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210603_auf_einen_Blick.pdf
Zusätzliche Lockerungen, etwa der Wegfall der Testpflicht im Außenbereichen von Gastronomie, Veranstaltungen und Einrichtungen, werden im Landkreis Lörrach möglich, sobald die 7-Tages-Inzidenz fünf Tage in Folge unter dem Wert von 35 liegt. Maßgeblich sind auch hier die veröffentlichten Werte des RKI.
Sollte der aktuelle Trend anhalten und die Inzidenz insgesamt fünf Tage lang 35 nicht überschreiten, würden zum Ende nächster Woche die nächsten Lockerungen in Kraft treten.