Kreis Lörrach Wohnungsbau auf dem Land wird gefördert

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Neuer Wohnraum muss wie hier in Steinen auch an anderen Orten im Landkreis Lörrach entstehen. Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum leistet einen Beitrag dazu. Foto:  

Mit rund 100 Millionen Euro wird der ländliche Raum unterstützt. In den Kreis Lörrach fließen zwei Millionen.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat die Entscheidung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) für dieses Jahr bekanntgegeben. Es steht nun landesweit eine Fördersumme von rund 101 Millionen Euro zur Unterstützung des ländlichen Raums zu Verfügung. Wie das Regierungspräsidium (RP) Freiburg mitteilt, entfällt davon mit einer Fördersumme von 32,7 Millionen Euro rund ein Drittel der gesamten Landesförderung auf den Regierungsbezirk Freiburg.

Lebenswert gestalten

Dadurch wird ein Investitionsvolumen von mehr als als 224 Millionen Euro angestoßen. Damit können insgesamt 305 Einzelprojekte in 184 Ortschaften von 98 Kommunen gefördert werden. Im Landkreis Lörrach sind 14 Projekte mit Gesamtkosten in Höhe von rund neun Millionen Euro mit rund zwei Millionen Euro gefördert worden. „Ich freue mich, dass das Land 305 Einzelprojekte in unserem Regierungsbezirk unterstützt. Mit diesen Mitteln und der vertrauensvollen Zusammenarbeit von Kommunen, Landkreisen und RP können wir dazu beitragen, dass die Menschen im ländlichen Raum ihr Umfeld auch in Zukunft lebenswert gestalten können“, wird Regierungspräsident Carsten Gabbert in der Mitteilung zitiert.

Mehr als die Hälfte für die Schaffung von Wohnungen

Neben wichtigen Projekten in den Bereichen Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen, gehen mehr als die Hälfte des nun freigegebenen Zuschussvolumens in die Schaffung von Wohnungen. Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum schafft in bedeutendem Umfang neuen und zeitgemäßen Wohnraum in strukturschwächeren Gemeinden des Regierungsbezirks. Dadurch leistet das Förderprogramm einen Beitrag, den weiterhin hohen Bedarf an Wohnraum zu entlasten. Eigentümer von 401 Wohnungen, die zeitgemäß modernisiert, umgebaut, zu Wohnraum umgenutzt oder für den Eigenbedarf neu gebaut werden, können nun mit Zuschüssen von 16,4 Millionen Euro rechnen.

Privates Gewerbe kann gefördert werden

Durch den integrierten Ansatz des ELR kann im ländlichen Raum auch das private Gewerbe gefördert werden. Mit den vorgesehenen Fördermitteln für 61 private Gewerbebetriebe, davon 13 Projekte, welche die Grundversorgung sichern, können 263 Arbeitsplätze neu geschaffen und 866 Arbeitsplätze im Bestand gesichert werden. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Verlagerung von Gewerbebetrieben, die derzeit noch in Wohnbebauung liegen und der Reaktivierung von leerstehenden Gewerbebauten. Bei den kommunalen Projekten, wie Mehrzweckhallen und Dorfplätze werden 27 Projekte mit einem Zuschussvolumen von insgesamt 5,7 Millionen Euro bedacht. Das ELR wirkt dabei teilweise wie ein Katalysator. Viele kommunale investive Projekte können überhaupt erst mit der ELR-Zuschusszusage realisiert werden. Die derzeit zehn ELR-Schwerpunktgemeinden können in 51 Einzelprojekten 4,6 Millionen Euro an Fördermitteln in ihren Gemeinden umsetzen. Ein Euro an öffentlicher Förderung zieht Investitionen von etwa sieben Euro nach sich.

Impuls für Bauwirtschaft

Da im ELR fast ausschließlich Investitionen an Gebäuden getätigt werden, gebe dies auch einen Impuls für die lokale Bauwirtschaft. Häufig wird bei den Vorhaben Holz im Tragwerk verwendet, was im ELR mit dem CO2-Speicherzuschlag belohnt wird und der regionalen Wertschöpfung dient. Von diesem „Holzbau-Zuschlag“ profitieren 53 Prozent der Projekte. Neubauten in den Bereichen Arbeiten, Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnen benötigen den Holzbauzuschlag, um im ELR gefördert zu werden.

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