Wegen Verstößen gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Stundenaufzeichnungen für ihre Arbeitnehmer und wegen eines Mindestlohnverstoßes verhängte das Fachsachgebiet Ahndung des Hauptzollamts Lörrach gegen die Inhaberin eines Reinigungsunternehmens im Landkreis Lörrach in zwei getrennten Verfahren Bußgelder. Es handelt sich einmal um 8000 Euro und einmal um rund 35 000 Euro.