Die Staatsanwaltschaft kann die Verjährung zwar unterbrechen und die Frist gewissermaßen verlängern, dies klappt aber nicht immer. Wenn etwa ein Tatverdächtiger im Ausland lebt, muss die deutsche Behörde ein Rechtshilfeersuchen stellen. Wird der Verdächtige dann im Ausland vernommen, so ist die Verjährung unterbrochen. Wenn aber die Adresse falsch war, der Verdächtige dort gar nicht mehr lebt und daher nicht vernommen werden kann, läuft die "verjährungsunterbrechende Maßnahme" ins Leere.
36 Cum-Ex-Staatsanwälte in Köln
Die Cum-Ex-Abteilung der Kölner Staatsanwaltschaft hat den Angaben zufolge 39 Stellen für Staatsanwälte, von denen 36 besetzt sind. In ihrem Zuständigkeitsbereich liegt das Bonner Bundeszentralamt für Steuern, daher kommt der Kölner Behörde bei Cum-Ex-Fällen eine bundesweite Sonderrolle zu. Seit 2019 hat sie zwölf Anklagen erhoben, die in den allermeisten Fällen zu Verurteilungen führten - ein Verfahren wurde aus gesundheitlichen Gründen eingestellt.
In den kommenden Jahren wird es noch viele weitere Anklagen geben, die Strafverfolgung dürfte sich nach Einschätzung von Engel bis ins nächste Jahrzehnt ziehen. Mit Blick auf 2025 sagte Engel: "Es sind weitere Anklagen in Vorbereitung." Die Sachverhalte seien aber komplex. "Die Verfahrensabschlüsse brauchen noch Zeit - wir haben es in der Regel nicht mit geständigen Tätern zu tun."