"Allerdings gibt es auch Doppelanmeldungen über das Onlineformular. Viele Bezirke haben sich aktuell aus dem Formular herausnehmen lassen, um die Anmeldungen zu bearbeiten." Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass zu einem späteren Zeitpunkt Anmeldungen wieder möglich würden.
Aufwandsentschädigung von 60 auf 240 Euro erhöht
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hatte Mitte November entschieden, dass die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksparlamenten wiederholt werden müssen. Um den Einsatz als Wahlhelfer attraktiver zu machen, wurde die entsprechende steuerfreie Aufwandsentschädigung von 60 auf 240 Euro erhöht. Für Beamte und Angestellte des Landes soll es nach Angaben von Innensenatorin Iris Spranger (SPD) für den Einsatz als Wahlhelfer bis zu drei freie Tage als Ausgleich geben.