Lörrach Ab Januar nur noch freiberufliche Notare

Die Oberbadische
Frank Müller (l.) und der scheidende Notariatsvorstand Michael Fünfgeld Foto: Driesch Foto: Die Oberbadische

Justiz: Jahrhundertreform wird in diesen Tagen umgesetzt

Von Gottfried Driesch

Lörrach. Das Justizministerium in Stuttgart spricht von einer „Jahrhundertreform“. Gemeint ist die Reform der Notariate und die Schaffung der damit eng verbundenen Nachlassgerichte. Mit Beginn des neuen Jahres tritt die letzte Stufe der Reform in Kraft.

Der Staat schreibt für gewisse Rechtsgeschäfte zwingend eine notarielle Beglaubigung vor. Dazu gehört der Kaufvertrag über Grundbesitz, der Ehe- und Erbvertrag oder der Gesellschaftsvertrag einer GmbH. Diese Vorschriften über die Mitwirkung eines Notars soll beiden Vertragspartnern die Sicherheit geben, dass über das Rechtsgeschäft umfassend aufgeklärt und beraten wurde.

In den meisten Bundesländern ist der hauptberufliche Notar unbekannt. Vielmehr sind es meist besonders zugelassene Rechtsanwälte. Anders in Baden und Württemberg. Seit über 200 Jahren waren die Amtsnotariate die Regel. Mit der Reform am 1. Januar 2018 wird das Notariatswesen privatisiert.

Waren es bisher drei staatliche Notariatsbezirke mit bis zu sechs Notaren, so werden ab 1. Januar vier freiberuflichen Notare in Lörrach arbeiten. In einem Gespräch mit unserer Zeitung erläuterte der scheidende Notariatsvorstand Michael Fünfgeld und der künftige Nachlassrichter und Direktor des Amtsgerichts Lörrach, Frank Müller, die Neuerungen.

Sämtliche Nachlassangelegenheiten werden künftig beim Amtsgericht – zugleich Nachlassgericht – behandelt.

Gleich bleiben die Gebühren für die Dienstleistungen. Sie sind bundeseinheitlich festgelegt.

Den größten Arbeitsumfang bringen laut Fünfgeld die Beurkundungen bei Immobiliengeschäften.

Interessantes konnte der erfahrene Notar von der Testamentserstellung berichten. Viele strittige Auseinandersetzungen zwischen Erben entstünden durch unklar geschriebene Testamente. Wer nur ein Sparbuch mit wenigen tausend Euro vererbt, kann sich ein aufwendiges Testament sparen. Spätestens, wenn eine Immobilie mit zum Nachlass gehört, sei aber der Rat eines Notars fast unumgänglich.

Mit Beginn des neuen Jahres übernimmt das Amtsgericht die Aufgabe des Nachlassgerichts. Amtsgerichtsdirektor Frank Müller ist guten Mutes, dass das reibungslos funktioniert. Er bittet aber alle Besucher des Nachlassgerichts, sich unter Tel. 07621/408 145 einen Termin geben zu lassen.

Umfrage

Bettina Stark-Watzinger

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger hat sich für Zivilschutzübungen an Schulen ausgesprochen. Damit sollen Schüler besser auf den Kriegsfall, Pandemien und Naturkatastrophen vorbereitet werden. Was halten Sie davon?

Ergebnis anzeigen
loading