Zunehmend Effizienzgedanken verfallend, begeben sich große Konzerne laut Lobo immer mehr in eine legale Grauzone von digitalen Überwachungsmaßnamen – auch um Privates über Mitarbeiter und potenzielle Kunden zu erfahren, sagt er.
Längst lasse sich aus den öffentlich abrufbaren Facebook-Daten einer Person ablesen, wie sehr sie Alkohol oder Drogen zugeneigt ist, erläutert Lobo. Eine neue App könne aus Stimmaufnahmen erkennen, ob der Sprecher unter Depressionen oder anderen psychischen Krankheiten leidet.
Unternehmen in ihrem Wunsch nach Kontrolle Grenzen zu setzen und sie für ihr Handeln in die Verantwortung zu nehmen, sei auch ein zentraler Punkt der Menschenrechtscharta, sagte Lobo. So wie die Frage, ob man das neue Beziehungsgeflecht zwischen Mensch und Maschine auf eine rechtlich verbindliche Grundlage in der EU stellen kann.