Lörrach Ausnahmen von der Solarpflicht

Regine Ounas-Kräusel
 Foto: Kristoff Meller       

Klimabeirat: Wohn- und Gewerbegebäude sollen den Effizienzstandard 55 erfüllen / Baustoff-Recycling könnte im Lauffenmühle-Areal „geübt werden“

Lörrach -  Über Energiestandards für den Neubau von Wohn- und Gewerbebauten, über erneuerbare Energien in Lörrachs Nahwärmenetzen und den Anschluss städtischer Gebäude ans Nahwärmenetz beriet der Klimabeirat am Montag.

Als wichtige Neuerung empfiehlt der Klimabeirat eine Solarpflicht für Neubauten. Am Montag ging es jedoch in der Diskussion um Ausnahmen von dieser Verpflichtung. Der Gemeinderat wird voraussichtlich im Herbst entscheiden, welche Energiestandards in Zukunft in Lörrach gelten.

Vorschläge für sparsamen Wohn-, Gewerbebau und Solarstrom

Die Stadt Lörrach will ihren Energieverbrauch und ihren CO2-Ausstoß drastisch verringern und bis 2050 klimaneutral sein. Für Bauherren, die von der Stadt ein Baugrundstück kaufen, gelten schon seit 2016 Energiestandards, die strenger sind als gesetzlich vorgeschrieben. Der Klimabeirat schlägt nun vor, dass Wohn- und Gewerbegebäude auf solchen Grundstücken den Effizienzstandard 55 erfüllen sollen. Das bedeutet, dass sie für Heizung und Strom nur 55 Prozent der Energie eines abstrakten Vergleichsgebäudes verbrauchen. Auch die Wärmedämmung muss besser sein. Effizienzhäuser erfüllen strengere Vorschriften als gesetzlich vorgeschrieben, und ihr Bau wird von der KfW gefördert.

Zusätzlich schlägt der Klimabeirat auf Wohn- und Gewerbebauten eine Solarstromanlage mit einer Mindestgröße von 0,03 Kilowatt pro Quadratmeter Nutzfläche vor. Thomas Hengelage empfahl, die Solarstromanlage nur dann zur Pflicht zu machen, wenn sie wirtschaftlich ist.

Der Teufel steckt hierbei im Detail: Nur bei kleinen Anlagen mit einer Leistung unter zehn Kilowatt darf der Hausbewohner seinen Solarstrom selbst nutzen, ohne die Umlage für erneuerbare Energien zu zahlen. Jörg Bienhüls, Energieberater bei der Stadt, bezeichnete eine Einzelfallprüfung jedoch als zu aufwändig. Ulrich Leibfried schlug außerdem eine Ausnahme für Mehrfamilienhäuser vor, bis ein Gesetz das Thema „Mieterstrom“ regelt.

Laut Wohnbau Lörrach muss der Solarstrom bisher mit viel Aufwand für jeden Mieter abgerechnet werden. Vom Vorschlag, dass Wohn- und Gewerbebauten – mit Ausnahmen – an ein Wärmenetz angeschlossen werden müssen, ist der Klimabeirat abgerückt.

Neu: Diskussion um „graue Energie“

Ganz neu regte der Klimabeirat an, auch zur „Grauen Energie“, die bei der Herstellung von Baustoffen verbraucht wird, und zum Baustoffrecycling Richtlinien zu erarbeiten. In der Schweiz sei die Verwendung von recycelten Baustoffen vorgeschrieben, schilderte Kerstin Müller. Auf dem Lauffenmühle-Areal habe man Gelegenheit, das Baustoffrecycling zu üben, meinte Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdic: Dort ist ein energieeffizientes Gewerbegebiet geplant.

Vorschläge für städtische Gebäude

Im Mai hatte der Klimabeirat noch vorgeschlagen, möglichst alle städtischen Gebäude an ein Nahwärmenetz anzuschließen. Seit Januar 2021 betreibt die Firma Stadtenergie, an der die Stadtwerke beteiligt sind, die Nahwärmenetze in Lörrach. Jetzt formuliert der Klimabeirat einschränkend: Städtische Gebäude sollen nur bei marktüblichen Preisen angeschlossen werden und nur, wenn die Nahwärme zu 75 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt.

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