Lörrach (mek). Den Entwurf des „Gesetzes zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg“ hat das Kabinett des Landes im Mai zur Anhörung freigegeben. Dieser Gesetzentwurf enthält die Novelle des Klimaschutzgesetzes und in diesem Rahmen die Verpflichtung für eine Wärmeplanung für Stadtkreise und Große Kreisstädte. Die Beschlussfassung ist für den Herbst geplant. Aufgrund des neuen Gesetzes wird die Stadt Lörrach eine Wärmeplanung erstellen müssen.