Lörrach Begräbnisse im kleinen Kreis

Die Oberbadische
Blick auf den Lörracher HauptfriedhofFoto: Kristoff Meller Foto: Die Oberbadische

Coronavirus: Beschränkungen auch bei Bestattungen

Von Kristoff Meller

Lörrach. Wenn ein Mensch stirbt, wird er von seiner Familie im Kreis von Verwandten, Freunden und Bekannten auf dem Friedhof gemeinsam beerdigt. Es wird kondoliert, umarmt, geweint. So ist es üblich. In Zeiten, in denen das neuartige Coronavirus aber den Alltag massiv beeinträchtigt, hat das auch Folgen für bewährte Bestattungsrituale, zumal dort ein großer Teil der Gäste oftmals der Risikogruppe angehört.

Die Stadt Lörrach hat die regionalen Bestattungsunternehmen darum zunächst am Montag über neue Beschränkungen schriftlich informiert: So gelte ab sofort die erlassene Allgemeinverfügung vom 13. März, die Veranstaltungen – auch Bestattungen und Trauerfeiern – mit einer Teilnehmerzahl ab 50 Personen grundsätzlich verbietet. Diese wurden dann wiederum verschärft und auf Veranstaltungen im Freien ausgeweitet.

„Für uns Bestatter ändert sich nicht so viel, aber für die Angehörigen jede Menge“, erklärt Frank Roser vom gleichnamigen Bestattungsinstitut. „Öffentliche Trauerfeiern werden so eingeschränkt bis nahezu unmöglich,“ sagte er am Dienstag im Gespräch mit unserer Zeitung.

In den Abdankungshallen dürfen laut der Verordnung für die Besucher lediglich 45 Stühle bereitgestellt werden, zudem müsse die Besucherzahl kontrolliert werden. Sollte die Höchstzahl von 49 Personen – dazu zählen auch Pfarrer, Redner, Bestatter und andere Funktionsträger, die nicht zu den Trauernden gehören – überschritten werden, müssen Besucher nach Hause geschickt werden.

Die Beteiligten zeigen laut Roser Verständnis dafür und halten sich an die neue Regelung, darum müsse sie auch bislang nicht durch Uniformierte kontrolliert werden. „Das wollen wir auch möglichst vermeiden. Der größte Teil liegt in der Hand des Pfarrers beziehungsweise Redners“, erklärt Roser. Er müsse in seiner Ansprache die Regelungen bezüglich des erforderlichen Abstands zwischen den Anwesenden und der Höchstzahl vermitteln sowie das Verhalten gegenüber der Trauerfamilie erläutern: „An Stelle der Umarmung oder des Händeschüttelns nickt man sich aus der Distanz zu oder verbeugt sich, das wird wie eine Umarmung verstanden und funktioniert bisher meist gut“, schildert Roser.

Schon bei den Beratungsgesprächen mit den Hinterbliebenen werde auf die neue Verfügung hingewiesen, und viele Kunden bevorzugten angesichts der aktuellen Umstände eine Bestattung im engsten Familienkreis. „Eine Trauerfeier mit Freunden und Bekannten kann auch später nachgeholt werden“, sagt Roser.

Urnen-Beisetzungen könnten natürlich auch grundsätzlich verschoben werden, bei Erdbestattungen sei das deutlich schwieriger. Denn es sei zwar durch entsprechende Kühlmöglichkeiten technisch möglich, die Beisetzung hinauszuzögern, das sei aber vor allem eine „psychologische Geschichte“ für die Hinterbliebenen, die Abschied nehmen möchten.

Bei der Trauerfeier auf den Friedhöfen ist das Übertragungsrisiko laut Roser aber eher gering: „Man hat keinerlei Kontakt zu etwas. Die Türen stehen schon offen, man wirft seinen Umschlag mit der Trauerkarte in einen Briefkasten, setzt sich mit großem Abstand auf seinen Stuhl und berührt aber sonst keinerlei Flächen. Es gibt auch keinen Kontakt zu den Hinterbliebenen.“

Sollte nun aber eine Ausgangssperre verhängt werden, dürften Bestattungen selbst in dieser restriktiven Form kaum noch möglich sein.

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