Lörrach Bei Anruf droht Abzocke

(dr)
Immer wieder versuchen Verbrecher durch Anrufe unter falschem Vorwand Geld zu erbeuten. Foto: Symbolfoto: Meller

Gericht: Angeklagter hat Senioren um hohe Beträge betrogen.

Lörrach - Immer wieder warnt auch unsere Zeitung vor Betrügern, die sich als Polizisten ausgeben und besonders ältere Menschen um ihre Ersparnisse bringen. Am Donnerstag wurde ein Mann, der bei den Opfern die Gelder und Wertgegenstände abholte, zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Schöffengericht Lörrach sah es als erwiesen an, dass der 32 Jahre alte Angeklagte, der vor seiner Inhaftierung im Markgräflerland gewohnt hat, zwei vollendete Taten und einen Versuch des banden- und gewerbsmäßiger Betruges begangen hat.

Die erste Tat ereignete sich am 15. Juli 2019 in Rheinfelden. Von einem Callcenter – vermutlich aus der Türkei, hieß es – war eine 64-Jährige angerufen worden. Die Leute am Telefon erzählten, man habe einen Einbrecher festgenommen, dessen Komplizen auf der Flucht seien. Beim Einbrecher sei ein Zettel gefunden worden, auf dem die Adresse der Angerufenen stehe. Sie solle darum ihr Bargeld und ihre Wertgegenstände einem Polizeibeamten aushändigen. Dabei forderten die Täter ihr Opfer sogar auf, die „110“ zu wählen, um sich von der Richtigkeit der Angaben zu überzeugen, hieß es vor Gericht.

Was das Opfer nicht wusste: Die Telefonleitung war manipuliert, so dass die Frau direkt bei den Betrügern landete. Ein „verdeckter Ermittler“ werde gleich klingeln. Tatsächlich stand der Angeklagte wenig später vor der Tür und stellte sich als verdeckter Ermittler vor. Mehr habe er nicht gesagt und auch keinen Ausweis vorgelegt, hatte die Geschädigte ausgesagt. Dennoch händigte die Frau 47 000 Euro und Schmuck von etwa 1000 Euro an den Mann aus.

Telefonat aufgezeichnet

Am 30. Juli lief die gleiche Masche in March (Breisgau-Hochschwarzwald) ab. Hier wurde eine 75 Jahre alte Frau per Telefon unter Druck gesetzt. Auch diese händigte dem Angeklagten eine Summe in Höhe von 14 500 Euro aus.

Endpunkt war der 26. September in Lörrach. Eine 83 Jahre alte Frau war bereits einen Tag vorher zum ersten Mal von den Betrügern angerufen worden. Sie hatte auch schon 4700 Franken und etwa 6000 Euro bereitgelegt. Glücklicherweise vertraute sie sich am Tattag einer Nachbarin an. Dieser kam die Geschichte komisch vor und sie verständigte die Polizei. Drei Beamte des Kriminaldauerdienstes bezogen in der Wohnung und dem Treppenhaus Posten. Die Polizei hatte zuvor ein Telefonat mit den Tätern aufgezeichnet. Gegen 21.30 Uhr kam schließlich der Abholer – die Handschellen klickten.

Um das Verfahren zu beschleunigen und den Opfern eine Aussage zu ersparen, fand eine Verständigung aller Parteien statt. Gegen ein Geständnis sicherte das Gericht einen Strafrahmen zwischen zwei Jahren drei Monaten und drei Jahren zu. Der Angeklagte räumte danach die Taten umfänglich ein. Er will für jede Abholung ein Honorar von 100 bis 150 Euro erhalten haben.

Eindeutig der beiden früheren Taten überführt wurde der Festgenommene durch die Daten seines Navis und des Handys. Das bei der Straftat eingenommene Vermögen von 62 000 Euro solle eingezogen werden.

Der Verteidiger wies darauf hin, dass sein Mandant nur das letzte Glied einer Kette sei und er mit der eigentlichen Betrugshandlung nichts zu tun gehabt hätte.

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