Das Schöffengericht Lörrach sah es als erwiesen an, dass der 32 Jahre alte Angeklagte, der vor seiner Inhaftierung im Markgräflerland gewohnt hat, zwei vollendete Taten und einen Versuch des banden- und gewerbsmäßiger Betruges begangen hat.
Die erste Tat ereignete sich am 15. Juli 2019 in Rheinfelden. Von einem Callcenter – vermutlich aus der Türkei, hieß es – war eine 64-Jährige angerufen worden. Die Leute am Telefon erzählten, man habe einen Einbrecher festgenommen, dessen Komplizen auf der Flucht seien. Beim Einbrecher sei ein Zettel gefunden worden, auf dem die Adresse der Angerufenen stehe. Sie solle darum ihr Bargeld und ihre Wertgegenstände einem Polizeibeamten aushändigen. Dabei forderten die Täter ihr Opfer sogar auf, die „110“ zu wählen, um sich von der Richtigkeit der Angaben zu überzeugen, hieß es vor Gericht.