Lörrach Bewusstlos nach Kohlenmonoxid-Vergiftung

Die Oberbadische
Großeinsatz: Eine 19-Jährige war durch eine Kohlenmonoxid-Vergiftung in der Bar bewusstlos geworden. Archivfoto: Meller Foto: Die Oberbadische

Justiz: Gericht verhängt Geldstrafe für Shisha-Bar-Betreiber / Ein Angeklagter legt Einspruch ein

Lörrach (lu). Es ist unsichtbar und geruchsneutral, zugleich aber auch giftig. Daher ist Kohlenmonoxid tückisch und lebensgefährlich. Das hatten im März des vergangenen Jahres zahlreiche Menschen in einer Shisha-Bar in Lörrach erfahren müssen. Eine 19-Jährige war durch eine Kohlenmonoxid-Vergiftung bewusstlos geworden und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden. 27 weitere Personen, Barbesucher und Haubewohner, waren in einem Aufsehen erregenden Einsatz von Polizei und Feuerwehr evakuiert worden. Bei zwei von ihnen wurden allerdings nur leicht überhöhte Kohlenmonoxid-Werte im Blut festgestellt.

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft nach langwierigen Ermittlungen gegen die Bar-Betreiber Strafbefehle erlassen, wie Amtsrichter Martin Graf gegenüber unserer Zeitung bestätigte. Einer der Bar-Betreiber hat den Strafbefehl für eine Geldstrafe zu 30 Tagessätzen akzeptiert. Der zweite Mann hat allerdings Einspruch eingelegt.

Und das heißt: Es wird in naher Zukunft eine Hauptverhandlung wegen fahrlässiger Körperverletzung geben. Beim Strafmaß der Strafbefehle war den Bar-Betreibern zugute gehalten worden, dass die Einsatzkräfte nach ihrem Eintreffen in der Lokalität nur einen Wert unterhalb der Toleranzgrenze an Kohlenmonoxid gemessen hatten.

Die bisherigen Ermittlungen der Polizei hatten ergeben, dass damals zu wenig frische Luft in den Raum geblasen worden war und gleichzeitig zu viele Personen eine Shisha zur gleichen Zeit rauchten, wie der Richter erklärte.

Das für den Menschen gefährliche Gift Kohlenmonoxid entsteht dabei nicht nur beim Rauchen der süßlichen Wasserpfeifen arabischer Herkunft selbst, sondern bereits beim Anzünden der Shishas. Was die Polizei nach dem Vorfall ebenfalls ermittelte: die Kohlenmonoxid-Melder waren nicht in Betrieb und somit wurde auch kein Alarm ausgelöst.

Nachdem nach diesem Vorfall für einige Zeit keine Wasserpfeifen mehr in der Bar geraucht werden durften, ist dies inzwischen wieder möglich, zumal, wie die Staatsanwaltschaft informierte, die Auflagen der Behörden erfüllt wurden. So wurde nicht nur der Abzug im Gastraum instandgesetzt, sondern auch die Zuluftvorrichtung deutlich höher dimensioniert. Außerdem wurden neue Kohlenmonoxid-Warnmelder angeschafft.

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