Nach Osterferien nur Fernunterricht
Zur Erinnerung: Das Kultusministerium hat die Schulen in Baden-Württemberg kürzlich über den Schulbetrieb nach den Osterferien informiert. In der Woche vom 12. bis zum 16. April wird an den Schulen kein Präsenz-, sondern nur Fernunterricht stattfinden. Für die Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern auf eine Betreuung angewiesen sind, wird eine Notbetreuung eingerichtet.
Ausnahmen von der Regelung für den Fernunterricht gibt es in der Woche nach den Osterferien für die Prüfungsklassen sowie für die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Die Abschlussklassen bleiben in einem Wechselbetrieb aus Präsenz- und Fernunterricht, wobei die Schulen wie bisher über den Umfang des Präsenzunterrichts entscheiden können, so die Information des Kultusministeriums.
Ab 19. April Wechselunterricht für alle - je nach dem...
Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, kehren alle Klassenstufen aller Schularten ab dem 19. April zu einem Wechselbetrieb aus Präsenz- und Fernunterricht zurück.
Zwischenzeitlich hat das Kultusministerium die Rahmenbedingungen für die Testpflicht wie folgt präzisiert: „Bei der Teststrategie der Landesregierung wird es ab dem 12. April zunächst eine einwöchige Startphase geben. Alle in den schulischen Präsenzbetrieb sowie in die Notbetreuung einbezogenen Personen können das Testangebot zunächst auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen.“
Und weiter: „Ab dem 19. April soll in Stadt- und Landkreisen eine inzidenzabhängige indirekte Testpflicht gelten. In Landkreisen, in denen die Sieben-Tages-Inzidenz von 100 überschritten ist (Feststellung erfolgt durch das zuständige Gesundheitsamt des Stadt- oder Landkreises) soll dann ein negatives Testergebnis Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und der Notbetreuung sein.“