Lörrach Der nächste Anlauf muss sitzen

Bernhard Konrad

Corona: Friedemann begrüßt inzidenzabhängige Testpflicht für Schüler in Notbetreuung und Präsenzunterricht 

Lörrach - Hans-Joachim Friedemann, Leiter des Staatlichen Schulamts Lörrach, begrüßt die ab dem 19. April vorgesehene inzidenzabhängige Corona-Testpflicht für Schüler in Notbetreuung und Präsenzunterricht. Es gelte nun, flächendeckend eine verlässliche Strategie zu erarbeiten, um auf dieser Grundlage abermalige Schulschließungen so weit als möglich vermeiden zu können.

Oberstes Ziel sei es, den Schulbetrieb bei zunehmender Dominanz der ansteckenderen britischen Virus-Mutation „sicher zu machen“. Nun solle die Zeit genutzt werden, um alle Schulen auf den gleichen Stand zu bringen – das sei im Landkreis Lörrach nicht überall der Fall gewesen.

Flickenteppich muss vermieden werden

Ein „Flickenteppich“ müsse vermieden werden. Auf der Basis gleicher, verlässlicher Ausgangsbedingungen müsse nun eine Strategie entwickelt werden, „die bis in den Sommer trägt“, so Friedemann – damit Schließungsszenarien möglichst nicht ein weiteres Mal angeordnet werden müssen. Bei einer gleichzeitigen Erhöhung des Impftempos hofft er auf eine allmählich einsetzende Entspannung.

Unterdessen sehe er die „doppelte Betroffenheit“ der Schüler durchaus mit Sorge. Die Pandemie dominiere mittlerweile das zweite Schuljahr in Folge. Manche Grundschulkinder waren bislang kaum eine längere Zeitspanne am Stück im Präsenzunterricht. Insbesondere für Schüler, die vor einem Wechsel in die weiterführenden Schulen oder in Abschlussklassen stehen, sei diese Situation eine große Herausforderung.

Lörrach mit Test-Strategie „gut unterwegs“

Die Stadt Lörrach sei unterdessen mit ihrer Test-Strategie „gut unterwegs“, auch im Vergleich zu anderen Kommunen, sagte Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdic am Mittwoch im Gespräch mit unserer Zeitung. Der Ball liege nun beim Land, das die rechtlichen Grundlagen für eine Teststrategie erarbeite.

Auch Neuhöfer-Avdic erinnerte daran, dass die Kinder und Jugendlichen bereits seit über einem Jahr mit der Pandemie leben. Mit Blick auf Maßnahmen der überregionalen Politik zur Bewältigung der Corona-Herausforderungen an Schulen sagte Neuhöfer-Avdic: „Über diese Zeit hinweg sind die Schüler immer wieder aus den Augen verloren worden. Das sage ich nicht in erster Linie als Bürgermeisterin, sondern als Mutter von vier Kindern.“

Nach Osterferien nur Fernunterricht

Zur Erinnerung: Das Kultusministerium hat die Schulen in Baden-Württemberg kürzlich über den Schulbetrieb nach den Osterferien informiert. In der Woche vom 12. bis zum 16. April wird an den Schulen kein Präsenz-, sondern nur Fernunterricht stattfinden. Für die Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern auf eine Betreuung angewiesen sind, wird eine Notbetreuung eingerichtet.

Ausnahmen von der Regelung für den Fernunterricht gibt es in der Woche nach den Osterferien für die Prüfungsklassen sowie für die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Die Abschlussklassen bleiben in einem Wechselbetrieb aus Präsenz- und Fernunterricht, wobei die Schulen wie bisher über den Umfang des Präsenzunterrichts entscheiden können, so die Information des Kultusministeriums.

Ab 19. April Wechselunterricht für alle  - je nach dem...

Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, kehren alle Klassenstufen aller Schularten ab dem 19. April zu einem Wechselbetrieb aus Präsenz- und Fernunterricht zurück.

Zwischenzeitlich hat das Kultusministerium  die Rahmenbedingungen für die Testpflicht wie folgt präzisiert: „Bei der Teststrategie der Landesregierung wird es ab dem 12. April  zunächst eine einwöchige Startphase geben. Alle in den schulischen Präsenzbetrieb sowie in die Notbetreuung einbezogenen Personen können das Testangebot zunächst auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen.“

Und weiter: „Ab dem 19. April  soll in Stadt- und Landkreisen eine inzidenzabhängige indirekte Testpflicht gelten. In Landkreisen, in denen die Sieben-Tages-Inzidenz von 100 überschritten ist (Feststellung erfolgt durch das zuständige Gesundheitsamt des Stadt- oder Landkreises) soll dann ein negatives Testergebnis Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und der Notbetreuung sein.“

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