Lörrach Die harten Sachen bleiben im Regal

Die Oberbadische
Polizei und Stadt haben Alkoholtestkäufe organisiert. Foto: zVg Foto: Die Oberbadische

Prävention: Gutes Ergebnis der Alkoholtestkäufe im Lörracher Einzelhandel / Vier Verstöße bei 16 Tests

Lörrach. Polizei und Stadt kontrollierten zum zweiten Mal in diesem Jahr den illegalen Verkauf von Alkohol an Minderjährige. Bei 75 Prozent der durchgeführten Testkäufe erhielten die 16- und 17-jährigen Testkäufer keine Spirituosen. Auszubildenden der Verwaltung und des Landratsamts versuchten insgesamt 16 Mal hochprozentigen Alkohol in Supermärkten, Kiosken und Tankstellen durch die Kasse zu bringen. Dies gelang nur in vier Fällen.

Im Jahr 2010 wurden zum ersten Mal Testkäufe in Lörrach durchgeführt. Das Ergebnis war besorgniserregend. Die Jugendlichen wurden in vielen Läden nicht nach ihrem Alter gefragt. Nur 21 Prozent der Käufe wurden damals korrekt abgewickelt.

Die Villa Schöpflin führt seitdem regelmäßig Schulungen im Einzelhandel durch, in denen unter anderem Verkaufssituationen besprochen und durchgespielt werden. Dieses Engagement zeigt Wirkung. Das Personal ist mittlerweile besser auf die Verkaufssituation mit Minderjährigen vorbereitet und entsprechend sensibilisiert.

Die Kontrollen müssen aber mindestens zweimal jährlich durchgeführt werden, um dieses Ergebnis zu halten. Es hat sich herausgestellt, dass Geschäfte, die über ein Jahr nicht kontrolliert wurden, in der Regel schlechter abschneiden. Daran sei zu erkennen, wie wichtig eine regelmäßige Wiederholung von Testkäufen und Schulungsveranstaltungen ist, so die Stadt in einer Mitteilung.

Das Jugendschutzgesetz sieht Altersbeschränkungen bei der Abgabe von alkoholischen Getränken, Tabakwaren oder Computerspielen vor. Branntweinhaltiger Alkohol und Tabakwaren dürfen an Minderjährige gar nicht abgegeben werden, andere alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt nicht an Jugendliche unter 16 Jahren.

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