Rheinfelden DNA-Spuren am Tatort hinterlassen

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 Foto: zVg/Ulrike Klumpp

Gericht: Einbrecher in Schwimmbad nach drei Jahren verurteilt / Angeklagter war einschlägig vorbestraft

Rheinfelden - Am Mittwoch stand ein 38 Jahre alter Mann aus Südosteuropa vor dem Schöffengericht Lörrach. Ihm wurde vorgeworfen, im Sommer 2017 in Rheinfelden sowie im Februar 2018 in Bayern mehrere Einbruchsdiebstähle begangen zu haben. Dafür wurde er jetzt zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt.

In der Nacht vom 2. auf den 3. Juni 2017 war der Angeklagte ins Freibad im Rheinfeldener Ortsteil Warmbach eingebrochen. Er brach eine Türe auf, schlug eine Scheibe ein und gelangte so in den Kassenbereich. Dort öffnete und durchsuchte er alle Schränke. Ferner schlug er eine weitere Türe zu einem Nebenraum ein. Große Beute machte der Mann nicht, aber der Sachschaden belief sich auf fast 1000 Euro.

In der gleichen Nacht brach der Angeklagte in die Vereinsgaststätte des Tennisheims Warmbach ein. Hier hebelte er ein Schiebefenster zur Vereinsgaststätte auf, stieg ein und durchwühlte im Inneren sämtliche Schubladen und Schränke. Mitgenommen habe er nur eine Flasche Wein und eine Flasche Sekt – Wert etwa 20 Euro.

Um den 3. Februar 2018 brach der gleiche Angeklagte außerdem in eine Lagerhalle in Bayern ein. Dabei wurde er aber gestört und musste flüchten.

„Ich habe die Taten begangen“, ließ der Angeklagte seinen Verteidiger in einer Erklärung verkünden. Indes standen weit mehr Vorwürfe in der Anklageschrift. Am 8. Juli 2017 war erneut in das Freibad eingebrochen worden. Die Täterhandschrift sei gegenüber dem ersten Einbruch fünf Wochen zuvor absolut identisch gewesen, sagte ein Ermittlungsbeamter. Dieses Mal wurde ein Tresor mit einem Inhalt von 19 600 Euro aufgebrochen. Hinzu kamen drei weitere Einbrüche in Bayern im Jahr 2018.

Der große Unterschied: Bei den drei zuerst aufgezählten Einbrüchen hatte der Angeklagte seine DNA am Tatort zurückgelassen. Diese war identisch mit einer Vergleichdatei, die die Österreichischen Strafverfolgungsbehörden nach einer Verurteilung des Angeklagten 2016 wegen Einbruchsdiebstahl gespeichert hatten.

Bei den weiteren Anklagepunkten waren keine Spuren des Beschuldigten gefunden worden. „Da war ich ja auch nicht dabei“, lautete seine knappe Antwort.

Urteil des Schöffengerichts: neun Monate ohne Bewährung

Die Staatsanwältin blieb dennoch dabei, dass der zweite Einbruch ins Schwimmbad auch von dem Angeklagten verübt wurde. „Schließlich hat der Täter gezielt Werkzeug mitgebracht, um den Tresor zu öffnen. Dieser war von außen nicht zu sehen. Der Täter muss also Ortskenntnis gehabt haben“, lautete ihre Begründung. So beantragte sie eine Freiheitsstrafe von 17 Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Der Betrag von 20 Euro für die beiden Flaschen solle eingezogen werden.

Der Verteidiger sprach sich für eine Strafe von zehn Monaten auf Bewährung aus.

Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Gronke verurteilte den Angeklagten wegen Diebstahls in besonders schweren Fällen zu neun Monaten ohne Bewährung. Die U-Haft (vier Monate) und eine vorherige Auslieferungshaft wurden angerechnet. Dadurch hätte er nach der Verhandlung entlassen werden müssen. Hätte – wenn nicht weitere Anklagen wegen Einbruchsdiebstahl in Deutschland anhängig wären. So verkündete Richterin Gronke dem Mann einen neuen Untersuchungshaftbefehl. Bereits in der Vergangenheit war er abgetaucht – das wolle man nicht erneut riskieren.

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