„Die Stadt Lörrach strebt eine aufkommensneutrale Anpassung des Hebesatzes an. Der neue Hebesatz wird im November dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt“, heißt es.
Nach Inkrafttreten des neuen Landesgrundsteuergesetzes werden im Januar 2025 die neuen Grundsteuerbescheide mit einer ersten Fälligkeit zum 15. Februar 2025 versendet.
„Es ist uns ein zentrales Anliegen, eine möglichst aufkommensneutrale Anpassung des Hebesatzes vorzunehmen. Das bedeutet, dass die Gesamteinnahmen der Stadt in etwa gleichbleiben sollen, allerdings wird es zu erheblichen Belastungsverschiebungen für einzelne Eigentümer kommen. Das war aber auch der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts an den Gesetzgeber“, erklärt Oberbürgermeister Jörg Lutz (über die Debatte berichten wir noch).