Glücklich ist auch Christian Kunze, seit 21 Jahren Kellner im Café Pape. Nach einem halben Jahr Kurzarbeit kann er endlich wieder seinem Beruf nachgehen, zu dem immer auch ein paar freundliche Worte mit den Gästen gehören.
Nur wenige Familien mit Kindern sind in den Cafés zu sehen. Eine Ausnahme bildet die Familie Hasler-Bucher aus Basel mit ihrer Tochter im Teenager-Alter, die gerade in ein Sandwich beißt. Beide Eltern haben schon mindestens eine erste Corona-Impfung und nutzen heute erstmals die Gelegenheit zum „kleinen Grenzverkehr“, der sie sonst regelmäßig alle vier bis sechs Wochen nach Lörrach zum Einkaufen und Essen führt, meistens ins „Peja“, heute auf einen Kaffee im Dreikönig.
„Heute ist es, als gäbe es kein Corona“. In dem Satz einer Lörracher Geschäftsfrau mit Blick auf volle Fußgängerzone klingt neben aller Freude auch Unsicherheit mit. Denn: Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Lörrach erneut über hundert, müssten Kneipen und Geschäfte bald schon wieder schließen.
Unterdessen wurde im Netz darüber diskutiert, dass die Nutzung gastronomischer Angebote ausschließlich mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich ist. Dies sei in der Gastro-Szene aber durchaus unterschiedlich gehandhabt worden.
Ausblick: Lockerungen zumindest bis zum Wochenende
Angesichts der Entwicklung der Inzidenzwerte in der verganenen Woche hatte sich die Freude über die am Wochenende anstehenden Lockerungen mit der Befürchtung gepaart, dass die Lockerungen direkt wieder zurückgenommen werden müssen: Die am Freitag und Samstag gemeldeten Werte lagen jeweils über 100 (106,2 bzw. 104,9). Wäre dies auch am Sonntag und damit den dritten Tag in Folge der Fall gewesen, wären die Lockerungen am Dienstag wieder kassiert worden.
Nachdem Sonntag- und Montagswert nun jeweils wieder unter 100 lagen (97,1 bzw. 92,2), bleibt der aktuelle Stand zumindest bis zum Wochenende erhalten: Laut Infektionsschutzgesetz tritt die Bundesnotbremse wieder in Kraft, sofern die Inzidenz laut Robert-Koch-Institut (RKI) an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100 überschreitet; die Regelungen werden dann auf den übernächsten Tag hin verschärft.